Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
Der Kommentar richtet sich an alle mit dem Personalvertretungsrecht Befassten in der öffentlichen Verwaltung, Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und an Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
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Aktualisiert: 2023-05-03
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Personalratswahlen sind eine Herausforderung. Der Leitfaden stellt die innerhalb eines Wahlverfahrens abzuarbeitenden Stationen chronologisch dar und geht an den in der Praxis erfahrungsgemäß neuralgischen Stellen auch ins Detail.
Organisation und Funktionsweise des Wahlvorstands einschließlich der Rechtsstellung seiner Mitglieder bilden einen weiteren Schwerpunkt. Ein ausführliches Inhalts- und Stichwortverzeichnis ermöglicht den schnellen Zugriff auf die gewünschten Informationen, ein umfangreicher Fußnotenapparat unterlegt die Rechtslage, ggf. auch gegenüber anderen Interessierten oder Beteiligten. Muster und Vordrucke geben Hinweise für die Gestaltung der Wahlunterlagen.
Der Leitfaden basiert auf dem Bundespersonalvertretungsgesetz in der Fassung vom 9. Juni 2021 und der entsprechend aktualisierten Wahl ordnung. Die Wahlvorschriften des Bundes und der 16 Bundesländer sind in weiten Teilen deckungsgleich. Es gibt jedoch auch durchgreifende Unterschiede. Der erforderliche Abgleich der bundesrechtlichen Regelung mit der Wahlordnung des einschlägigen Landespersonalvertretungs gesetzes wird durch eine Synopse der Bestimmungen des Bundes und der Länder erleichtert.
Aktualisiert: 2022-06-30
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Nach 47 Jahren wurde das BPersVG zum ersten Mal grundlegend novelliert. Die neue Strukturierung, Klarstellungen und Einarbeitung der Rechtsprechung werden die Anwendung des Gesetzes für Neueinsteiger deutlich erleichtern. All jene, die mit dem BPersVG in seiner bisherigen Fassung gearbeitet haben, müssen sich jedoch völlig neu orientieren und in vielen Bereichen auch inhaltlich umstellen.
Die Broschüre leistet zuverlässige Unterstützung bei der täglichen Personalratstätigkeit und liefert alle notwendigen Materialien. Gesetzestext, Übersicht über die Neuregelungen, Synopse altes-neues Recht, amtliche Begründung und – als Kernstück der Broschüre – die umfangreichen Erläuterungen der neuen oder geänderten Vorschriften mit Hinweisen für die Praxis stellen ein bestens bestücktes Informationspaket dar.
Der Inhalt im Überblick:
• Gesetzestext
• Übersicht über die Änderungen im neuen BPersVG
• Synopse mit umfangreichen Erläuterungen der neuen Regelungen
Aktualisiert: 2022-01-25
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Seit der Vorauflage des Jahres 2018 hat sich die Verwaltungswelt insbesondere durch Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Corona-Pandemie massiv verändert. Das spiegelt sich in der in der Neuauflage umfassend eingearbeiteten personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung wider. Die Novelle des BPersVG vom 15. Juni 2021 hat das Gesetz zudem strukturell grundlegend neu gestaltet sowie vielfach auch inhaltlich verändert. So wurden insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1995 zum Letztentscheidungsrecht mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligung des Personalrats umgesetzt. Der Kommentar hilft zudem bei der Auslegung der Vielzahl weiterer neuer Bestimmungen (u.a. zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungen, zur Digitalisierung der Personalratsarbeit mittels Zulassung digitaler Formate für Sitzungen, Sprechstunden, Personalversammlungen sowie elektronischer Kommunikation und Fristabsprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, weiterhin zum Datenschutz, Auswahlrecht der Liste bei Freistellungen, neuen Beteiligungstatbeständen). Das Werk bietet damit bei der Anwendung der neuen Gesetzesfassung mit ihren umfangreichen Änderungen zuverlässig Orientierung und Unterstützung.
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Aktualisiert: 2023-04-13
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