Versöhnung und/oder Gerechtigkeit

Versöhnung und/oder Gerechtigkeit von Baatz,  Ursula, Dübgen,  Franziska, Dyer,  Unifier, Echavarría Alvarez,  Josefina, Garrison,  James, Graneß,  Anke, Kumagai,  Naoko, Ogude,  James, wa Mwashighadi,  Mazola
Diese Ausgabe des polylog ist das Ergebnis des 5. Interkulturellen und Interdisziplinären Kolloquiums des Forums für Interkulturelle Philosophie (www.polylog.org) zum Thema »Versöhnung und Gerechtigkeit«, das im Mai 2015 in Kooperation mit unserer Zeitschrift sowie der Wiener Gesellschaft für interkulturelle Philosophie (WIGIP) und dem Forum Scientiarum der Universität Tübingen am Institut für Wissenschaft und Kunst (IWK) in Wien stattgefunden hat. Die Frage nach Versöhnung und/oder Gerechtigkeit ist eine Frage, die seit einigen Jahren in politikwissenschaftlichen und juristischen Debatten zu einer zentralen geworden ist. Auslöser war die Aufnahme der Arbeit der Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission, TRC) in Südafrika nach dem Ende der Apartheid (1996–1998). Allerdings war die südafrikanische Kommission nicht die erste und auch nicht die letzte dieser Art, ist heute aber sicher die weltweit bekannteste. Wahrheits- und Versöhnungskommissionen wurden bereits in den 1980er-Jahren in einigen Staaten Lateinamerikas nach dem Übergang von Diktaturen zur Demokratie eingesetzt, u.a. als Kommissionen zur Klärung des Schicksals der »Verschwundenen« in Bolivien (1982) und Argentinien (1983); ebenso in Chile 1990–1991, wo 2003 nochmals explizit eine Wahrheits- und Versöhnungskommission (Comisión Nacional de Verdad y Reconciliación) ihre Arbeit aufnahm. Die kurze Phase eines »Arabischen Frühlings« gab wieder Anlass für die Gründung ähnlicher Kommissionen in einigen arabischen Ländern. So wurde im Dezember 2014 eine »Kommission für Wahrheit und Würde« in Tunesien zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverstößen während der Zeit der Diktaturen eingesetzt. Trotz der Breite der sozialwissenschaftlichen Diskussionen zu den damit im Zusammenhang stehenden Fragen einer Übergangsgerechtigkeit spielt die Auseinandersetzung mit diesen Themen unter philosophischer Perspektive bislang wenig eine Rolle. [Anm. 1: Eine Ausnahme ist u.a. der folgende Sammelband, das Ergebnis eines Dialogs zwischen deutschen und arabischen Wissenschaftlern_innen: Sarhan Dhouib (Hg.): Gerechtigkeit in transkultureller Perspektive. Velbrück Wissenschaft: Weilerswist 2015. Hier spielt auch die Reflexion auf den Begriff der Versöhnung eine zentrale Rolle.] Dies ist durchaus erstaunlich, gehören doch sowohl der Wahrheits- als auch der Gerechtigkeitsbegriff zu Grundbegriffen der Philosophie, zumindest in ihrer dominanten europäisch-nordamerikanischen Tradition. Versöhnung dagegen ist in dieser Tradition kein klassischer philosophischer Begriff, wie sein Fehlen in einschlägigen Enzyklopädien und Wörterbüchern deutlich macht. [Anm. 2: In den meisten philosophischen Wörterbüchern ist der Begriff Versöhnung nicht verzeichnet, selbst nicht in Wörterbüchern unter dem Titel »Applied Ethics«. Ich beziehe mich hier auf eine Auswahl an philosophischen Wörterbüchern auf Deutsch, Englisch und Französisch. So ist Versöhnung u.a. kein Eintrag in der Routledge Encyclopedia of Philosophy (1998) oder in der neuen Internet Encyclopaedia of Philosophy (http://www.iep.utm.edu/). Die Stanford Encyclopedia of Philosophy enthält den Eintrag »reconciliation« seit 11. Mai 2015! Auch die meisten deutschsprachigen philosophischen Wörterbücher enthalten den Eintrag »Versöhnung« nicht, Ausnahmen sind das Historische Wörterbuch der Philosophie von Ritter/ Gründer (Band 11: U-V. Schwabe & Co AG Verlag Basel. Stichwort Versöhnung, S. 891–904) und Jürgen Mittelstrass’ Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie, Band 4, Stuttgart/Weimar: Verlag J.B. Metzler 1996, S. 527-528. Im frankophonen Bereich ist es die Encyclopédie Philosophique Universelle von André Jacob, die den Begriff »réconciliation« im Band »Les Notions Philosophiques Dictionnaire«, Band 2 enthält. (Presses Universitaires de France 1990).] In Anbetracht der Bedeutung des Begriffs zum Beispiel in Hegels Phänomenologie des Geistes ist dies durchaus ein erstaunlicher Umstand. Ebenso im Hinblick auf die Bedeutung des Begriffs nach dem Zweiten Weltkrieg, als das Konzept zu einer zentralen Kategorie in all jenen philosophischen Schulen wurde, die die Frage danach, wie und ob nach Auschwitz philosophiert werden könne, zu beantworten suchten, wie u.a. bei Theodor Adorno, Jean Améry oder Emmanuel Levinas. Trotz dieser einschlägigen Arbeiten scheint der Begriff der Versöhnung in der europäischen und nordamerikanischen Philosophie noch nicht fest verankert zu sein. Aus diesem Grund war es das Ziel der Organisatoren_innen des Kolloquiums, Fragen nach Versöhnung und/oder Gerechtigkeit aus philosophischer Perspektive zu diskutieren und darüber hinaus aus einer interkulturellen philosophischen Sicht, die Raum gibt für Fragen, Begriffe, Konzepte und Perspektiven jenseits des europäisch-nordamerikanischen Kontextes. Hinzu kam ein Unbehagen hinsichtlich des Inhalts und der Funktion des Versöhnungsbegriffs in der politischen Theorie und juristischen Praxis seit den 1990er-Jahren, wie er sich u.a. in den eingesetzten Kommissionen manifestiert. Denn Versöhnung ist ein vager, ja ausgesprochen dehnbarer Begriff, dessen Abgrenzung zu Vergebung diffus, dessen Verhältnis zu Prinzipien der Gerechtigkeit ungeklärt und dessen Zusammenhang zum Wahrheitsbegriff nicht ausreichend ausgelotet ist. Außerdem ist Versöhnung – zumindest in der europäischen und nordamerikanischen Tradition – weder ein politischer noch ein juristischer Begriff, sondern in erster Linie ein zentrales Konzept im Rahmen der christlichen und jüdischen Religion. In der christlichen Theologie ist Versöhnung ein Grundbegriff, der auf die Überwindung der Trennung und Entfremdung zwischen Gott und den Menschen als Ergebnis eines Prozesses der Sühne zielt. Versöhnung vollzieht sich im christlichen Verständnis durch Sühne als Wiedergutmachung durch Ersatzleistungen und wird hier insbesondere durch den stellvertretenden Sühnetod Christi ermöglicht. Lange wurde die Ansicht vertreten, dass der Schuldige nur durch vollständige Kompensation (satisfactio) und Strafe (poena) wieder mit Gott versöhnt werden könne. Auch die lateinische Wurzel reconciliatio (oder das Verb reconciliare, wiederherstellen, wiedergutmachen, auch wiedervereinigen oder wiedergewinnen) beinhaltet im Hinblick auf die Wiederherstellung freundschaftlicher Beziehungen oder Wiedergutmachung eine Kompensation und Sühne. Die Vorstellung von Versöhnung als Prozess der Sühne und Buße ist im heutigen Diskurs allerdings fast völlig verschwunden. Heute scheint sich Versöhnung eher auf der individuellen Ebene abzuspielen als ein innerer Akt der Umkehr, um zerstörte Beziehungen zwischen Menschen und Gemeinschaften wiederherzustellen. Dies wurde auch im Konzept der südafrikanischen TRC deutlich, in der das Bekenntnis zur Wahrheit und damit die Aufdeckung der begangenen Verbrechen (vielleichtals eine Art Beichte oder Reue des einzelnen Täters/der Täterin) Voraussetzung für Amnestie war und der individuelle Akt der Vergebung durch die Opfer oder ihre Angehörigen im Zentrum standen. Offensichtlich hat das Versöhnungskonzept also bereits eine interessante und wichtige Bedeutungsverschiebung durchlaufen, die es zu untersuchen gilt. Dies gewinnt insbesondere dadurch an Bedeutung, dass durch die Anwendung des Konzepts der Versöhnung auf politische und juristische Fragen der Begriff in einen völlig neuen semantischen Kontext gestellt wurde, ein Umstand, auf den allerdings kaum reflektiert wird, der gerade aber für Philosophen_innen von Interesse sein sollte. Das Kolloquium sollte also auch Plattform für ein kritisches Hinterfragen der Funktion dieses Begriffs in heutigen Kontexten und seines Verhältnisses zu Fragen der Gerechtigkeit sein. Dabei sind wichtige, philosophisch relevante Fragen zu klären: Was genau bedeutet Versöhnung heute – in einer globalen, interkulturellen, interreligiösen Welt? Wie hat sich der Begriff entwickelt? Wie wird er in verschiedenen Regionen der Welt verstanden? Welche gesellschaftliche und politische Rolle hat das Konzept der Versöhnung heute? In welchem Verhältnis steht sie zur Gerechtigkeit? Und bedarf Versöhnung der Vergebung? Ein deutsches Lexikon aus dem 18. Jahrhundert [Anm. 3: Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Verlag Johann Heinrich Zedler: Leipzig/Halle 1731–1751; 64 Bände, Eintrag Versöhnung im Band 47; Seite 972–973 (Spalte 1918). Digitalisiert unter: www.zedler-lexikon.de] definiert Versöhnung wie folgt: »Versöhnung, lat. Reconciliatio, franz. Reconciliation, wird insgemein eine jede Wiederergäntzung der Freundschaft unter Personen, die mit einander in Unwillen und Feindschaft verfallen gewesen, genennet. Die Gebote des Evangelii erfordern dieselbe als ein nothwendiges Stück des wahren Christenthums und einer rechtschaffenen Gottseligkeit … Ob der Christen Versöhnlichkeit der Fortsetzung eines Rechts-Handels im Wege sey, beantworten die, so von Gewissens-Fragen gehandelt, mit Unterscheid. Kluge Welt-Menschen zweifeln, ob sie jemahls aufrichtig sey … Sinnbild: ein geheilter Beinbruch, der bei Veränderung des Wetters Schmerzen erweckt.« Dieser Eintrag erhebt erhebliche Zweifel an der Möglichkeit einer genuinen Versöhnung und betrachtet sie sogar als Hindernis auf dem Weg des Recht-Handelns, also der Gerechtigkeit. Steht Versöhnung also der Gerechtigkeit sogar im Wege? Und führen Versöhnungsprozesse nur zu einem Zustand, der mit einem mäßig verheilten Beinbruch vergleichbar ist: Scheint das Bein danach auch wieder geheilt und belastbar zu sein, erinnern doch die Schmerzen bei jedem Wetterumschwung an den Bruch. Ist Versöhnung also das Übertünchen eines Risses in der Gemeinschaft der Menschen, der trotz aller Bemühungen der Wiedergutmachung und des Gewinns neuen Vertrauens doch immer bestehen bleibt und unter der Oberfläche schwelt, wie dieses Bild vorschlägt? Ist Versöhnung ein pragmatisches Instrument zum Umgang mit Verletzungen (und wir reden hier auf politischer Ebene über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Genozid, Vergewaltigungen und Vertreibung), um die Spirale der Gewalt zu beenden und ein Zusammenleben ehemals verfeindeter Parteien wieder möglich zu machen? Und ist eine so instrumentalisierte Versöhnung noch Versöhnung im ethischen Sinne? Ist Versöhnung angesichts gravierender Menschenrechtsverletzungen überhaupt der richtige Weg? Außerdem: Ist Versöhnung ohne Gerechtigkeit möglich? – eine Frage, die gerade angesichts der Popularität von Versöhnungskonzepten sowie indigener Schlichtungs- und Versöhnungspraktiken, wie dem Konzept des ubuntu in Südafrika oder den gacaca-Gerichten in Ruanda, und der damit oft einhergehenden Kritik an »westlichen« Formen der Strafgerechtigkeit und Wiedergutmachung, an Bedeutung gewinnt. Es stellt sich zudem die Frage, ob Opfer von Menschenrechtsverletzungen in öffentlichen Versöhnungsprozessen nicht ein weiteres Mal zu Opfern gemacht werden, indem von ihnen verlangt wird, ihren früheren Peinigern die Hand zu reichen. Wird den Tätern_innen durch die Vergebung durch die Opfer und die darüber hinaus zugesicherte Straffreiheit bei kooperativem Verhalten nicht Narrenfreiheit verliehen, ihr schändliches Tun im Nachhinein nicht noch bestätigt? Ist Versöhnung angesichts von Folter, Mord, Vergewaltigung möglich bzw. ein adäquates Mittel zur Bewältigung solcher Gewalterfahrungen – für die Opfer, aber für die betroffene Gemeinschaft? Ist hier nicht eher das Strafrecht gefragt? Oder anders gefragt: Ist Versöhnung gerecht? All dies sind Fragen, die der nigerianische Literaturnobelpreisträger Wole Soyinka im Vorwort [Anm. 4: Wole Soyinka: Die Last des Erinnerns. Was Westeuropa Afrika schuldet – und was Afrika sich selbst schuldet. Patmos Verlag: Regensburg 2001, Vorwort S. 7 – 19.] zur deutschen Ausgabe seines bekannten Buches The Burden of Memory, The Muse of Forgiveness [Anm.5: Wole Soyinka: The Burden of Memory, The Muse of Forgiveness. Oxford University Press: New York 1999.] aufwirft. Soyinka hält hier ein eindrückliches Plädoyer gegen eine Politik der Versöhnung, die für ihn nicht der richtige Weg im Umgang mit der Vergangenheit und zum Aufbau eines Fundaments für eine neue Gesellschaft sein kann. Denn »Gerechtigkeit ist die erste Grundbedingung der Menschseins« [Anm. 6: Soyinka 2001, S. 46.] so Soyinka, sie weise Verantwortung zu und sei damit grundlegender Bestandteil sozialen Zusammenhalts. Auf Wole Soyinkas Bedenken am südafrikanischen Prozess des Übergangs vom Apartheid-Regime zu einer neuen »Regenbogennation« auf der Basis eines umfassenden Versöhnungsprozesses geht auch Franziska Dübgen in ihrem Beitrag unter dem Titel »Grenzen der Vergebung« ein, der gleich am Anfang unserer neuen polylog-Ausgabe steht, da er Fragen aufwirft, die in den folgenden Beiträgen anhand spezifischer Fälle weiter diskutiert werden. Dübgen thematisiert in ihrem Beitrag vor allem die »Schattenseiten« einer – sonst häufig gefeierten – Politik der Versöhnung, sowie, mit Bezug auf die philosophischen Zeugnisse von Überlebenden des Naziregimes und des Holocaust wie Jean Améry und Vladimir Jankélévitch, die Frage nach dem Recht, nicht zu vergeben. Mit ihrem kritischen Herangehen an die politische Praxis der Versöhnung übt Dübgen eine der grundlegenden Funktionen der Philosophie aus, nämlich unbequeme Fragen zu stellen. Zudem diskutiert sie die wichtige – und oft vernachlässigte – Frage der sozialen und politischen Voraussetzungen von Versöhnung. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass Versöhnung nicht in erster Linie ein individuell-ethisches Problem sein kann, sondern immer eingebettet in ökonomische und politische Machtkonstellationen stattfindet, die dramatisch verschiedene Bedingungen für die jeweils Betroffen bedeuten können – nicht nur hinsichtlich ihrer Lebensbedingungen, sondern auch hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten, ebenso wie der persönlichen Konsequenzen eines solchen Versöhnungsprozesses. Mit Mahmood Mamdani argumentiert sie, dass ein Prozess wirklicher Versöhnung letztlich auch mit Umverteilungen bzw. mit einer Demokratisierung von Eigentumsverhältnissen und institutionalisierten Machtverhältnissen – d.h. der Veränderung struktureller Bedingungen – einhergehen müsse. Dies unterstreicht im Übrigen auch Edward Said, der sich in seinen Essays zu Palästina und dem Friedensprozess im Mittleren Osten – ein Bereich, der auf unserem Kolloquium leider nicht vertreten war – ebenfalls kritisch mit der Frage der Versöhnung auseinandersetzt. Said bringt den Zusammenhang zwischen Versöhnung und Machtverhältnissen (wozu natürlich auch Fragen sozialer, politischer, ökonomischer Gerechtigkeit gehören) in folgendem Zitat so deutlich auf den Punkt, dass es hier vollständig und im Original wiedergegeben werden soll: »I sincerely believe in reconciliation between peoples and cultures in collision, and have made it my life’s work to try to further that end. But true reconciliation cannot be imposed; neither can it occur between cultures and societies that are enormously uneven in power. The kind of reconciliation that can bring real peace can only occur between equals, between partners whose independence, strength of purpose, and inner cohesion allows them fully to understand and share with the other.« [Anm. 7: Edward W. Said: Peace and Its Discontents. Essays on Palestine and the Middle East Peace Process. Vintage: New York 1996, S. xxvi.] Wahre Versöhnung, so unterstreicht Said, könne also nur zwischen Gleichen stattfinden, d.h. zwischen gleichrangigen Partnern. Dies ist eine Überlegung, die sicherlich auch im Hinblick auf die Beispiele aus der Versöhnungs- und Friedensarbeit in Kenia, Kolumbien und Japan eine Rolle spielen sollte, wie sie in den folgenden vier Aufsätzen diskutiert werden, die sich mit konkreten Beispielen gewalttätiger Konflikte und gravierender Menschenrechtsverletzungen und den daraus entstandenen Fragen nach einem angemessenen ethischen ebenso wie politischen und rechtlichen Umgang damit beschäftigen. James Ogude und Unifier Dyer thematisieren einen noch nicht allzu lange zurückliegenden Konflikt, nämlich den Ausbruch der Gewalt in Kenia nach den Wahlen im Jahr 2007, der ein gespaltenes und verunsichertes Land zurückgelassen hat. Im Mittelpunkt ihrer Untersuchung steht die Bedeutung von persönlichen Erzählungen, d.h. der Möglichkeit, die eigene Geschichte erzählen, die eigene Sicht auf die Geschehnisse darstellen zu können und gehört zu werden, als wesentlicher Bestandteil eines Heilungsprozesses für das Individuum ebenso wie für die Gemeinschaft. Deutlich wird in den Ansichten von Bauern und Arbeitern aus Kenia, dass sich viele – trotz aller Manipulationsversuche durch Politiker – der wahren Ursachen für die Gewaltausbrüche bewusst sind, welche nicht in vorgeblichen ethnischen Spannungen lagen, sondern das Ergebnis des politischen Kalküls machthungriger Politiker. Aber nicht nur hinsichtlich der Ursachen des Konflikts gibt es klare Vorstellungen, sondern auch hinsichtlich der nötigen Mittel für ein Wiederherstellen der Gemeinschaft. Die hier befragten Menschen wissen um die Bedeutung der Gemeinschaft (sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene ebenso wie auf der Ebene der Menschheit) für ein sicheres und erfülltes Leben. Allerdings gelten konventionelle Rechtssysteme als korrumpiert und ungeeignet, da die Verursacher der Gewalt hier seit Jahren straffrei ausgehen. Für ein Wiederherstellen gemeinschaftlicher Beziehungen wird deshalb auf indigene Konzepte, wie ubuntu (oder im Swahili utu) gesetzt. Der Begriff ubuntu/utu ist ein vorkoloniales, indigenes Konzept aus dem südlichen Afrika, das mit Humanismus, Menschlichkeit oder auch Solidarität umschrieben werden kann. Es betont das Eingebundensein des einzelnen Menschen in eine Gemeinschaft und seine Umwelt und den Umstand, dass ein Mensch erst durch seine/ihre Beziehungen zu anderen Menschen zu dem/der wird, der er/sie ist. Betont wird hierbei auch die Kraft und Erneuerungsfähigkeit der menschlichen Gemeinschaft. Die Bedeutung indigener Formen der Schlichtung und Wiedergutmachung anzuerkennen und als eine wichtige Ressource im Kontext der Wiederherstellung einer Gemeinschaft zu nutzen, ist darum der Appell der beiden Autoren_innen. Dabei ist eine Hinwendung zu indigenen Formen des Wissens und der Rechtsprechung natürlich auch eine deutliche Kritik an der Kompetenz etablierter Institutionen und ein Angriff auf deren Vorherrschaft. Die Frage danach, was Frieden in einem Land, das seit Jahrzehnten von Krieg und Gewalt erschüttert wird, bedeuten kann, steht am Beispiel Kolumbiens im Zentrum des Beitrages von Josefina Echavarría Álvarez, der in wichtigen Punkten die Überlegungen der beiden vorangegangenen Beiträge fortsetzt. Die Autorin stellt verschiedene Friedenskonzepte vor, von denen sie das Konzept eines transrationalen Friedens als besonders geeignet favorisiert. Transrationaler Frieden ist eine neue Denkrichtung in der internationalen Friedensforschung, die verschiedene Formen der Rationalität (einschließlich der emotionalen und spirituellen Ebene) und verschiedene Perspektiven integrieren möchte, um einen ganzheitlichen Ansatz zur Herstellung von Frieden zu verfolgen. Kern dieses Ansatzes ist es, allen am Konflikt Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sowohl ihre Erfahrungen mit diesem als auch ihr Wissen über diesen Konflikt sowie ihre Vorstellungen zur Transformation des Konflikts mitzuteilen – und dies nicht Experten_innen zu überlassen. Arbeit am Frieden ist in diesem Verständnis also nicht allein das Aushandeln von Friedensverträgen durch entsprechende Vertreter_innen der Konfliktparteien, sondern vielmehr ein kontinuierlicher Prozess des Gesprächs, der Annäherung und der Kooperation aller Beteiligten, ein Prozess, der hier mit dem Begriff Social Healing bezeichnet wird. Frieden wird hier nicht als Endpunkt eines Konfliktes betrachtet, der sich im Abschluss eines Friedensvertrages manifestiert, sondern vielmehr als ein kontinuierlicher Prozess, an dem viele beteiligt sind, und der bereits inmitten des Konflikts beginnen kann und muss, um sich schrittweise einem Zustand des Friedens anzunähern. Ähnlich wie Ogude/Dyer betont auch Echavarría die besondere Bedeutung der Erfahrungen, der Erinnerungen und der Kompetenzen des Einzelnen, die zum Ausgangspunkt für Lösungsansätze gemacht werden müssen. Nötig sind dafür Orte des Dialogs und der Begegnung, oder wie Franziska Dübgen in ihrem Aufsatz betont: »Was eine Gesellschaft in Postkonfliktsituationen durchaus fördern kann und sollte, ist dagegen eine Kultur der Versöhnung: durch gesellschaftspolitische Dialoge, Orte der Begegnung, eine aktive kritische historische Aufarbeitung und ein partizipatorisches Gedächtnis.« (S. 25 in dieser Ausgabe) Das Entstehen einer solchen »Kultur der Versöhnung« beschreibt Echavarría im zweiten Teil ihres Beitrages anhand des Museums »Haus der Erinnerungen« in Medellín, das eben einen solchen Ort der Begegnung zur Verfügung stellt, und der Treffen der Männergruppe »amañaderos de hombres«, die gemeinsam über einen Übergang zu einer weniger gewalttätigen Männlichkeit nachdenken. Aus philosophischer Sicht ist sicherlich der für dieses Friedenskonzept benutzte Begriff »transrational« auf seine Bedeutung und seinen Bestand hin zu überprüfen. Viel wichtiger scheint mir aber, auch an dieses Konzept die Frage nach dem Umgang mit Machtverhältnissen zu stellen, gerade auch angesichts der Tatsache, dass der Handlungsspielraum aller Friedensbemühungen in Kolumbien im Wesentlichen von der politischen und ökonomischen Oligarchie vorgegeben wird. Besonders froh sind wir, in dieser Ausgabe einen Beitrag zu haben, der sich mit dem bis heute ungelösten Problem der sogenannten Trostfrauen (Frauen, die dazu gezwungen wurden, in japanischen Kriegsbordellen des Zweiten Weltkrieges zu dienen) beschäftigt, ein Thema, das in den großen theoretischen Debatten um Versöhnung und Gerechtigkeit leider wenig Beachtung findet, wie überhaupt genderspezifische Fragen und Perspektiven, insbesondere die spezifischen Erfahrungen von Frauen sowohl als Opfer als auch als Täterin sowie ihre Vorstellungen von Konflikttransformation in diesen Debatten, die häufig auf Fragen von nationaler Relevanz fokussieren, marginalisiert werden. Naoko Kumagai beschäftigt sich anhand des Falls der »Trostfrauen« mit der Frage, warum es bisher zu keiner nachhaltigen Versöhnung zwischen Japan und Südkorea gekommen ist. Bis heute ist die Frage nach dem angemessenen Umgang mit Schuld und Reue im Zusammenhang mit den »Trostfrauen« ein diplomatisches Hindernis zwischen beiden Staaten. Während Japan Reparationszahlungen an Südkorea sowie die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung der Opfer und einen Entschuldigungsbrief des Staatsoberhaupts für ausreichende Zeichen der Reue und Entschädigung hält und damit einen Schlussstrich ziehen will, halten sowohl die ehemaligen »Trostfrauen« als auch die südkoreanische Regierung diese Gesten für nicht ausreichend. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen stehen ein klares Schuldbekenntnis Japans und die Anerkennung des Systems der militärischen Prostitution während des Zweiten Weltkrieges als ein staatlich organisiertes Zwangs- und Ausbeutungssystem. Zu beiden Punkten findet Japan allerdings keine klaren Stellungnahmen, wie Kumagai anhand einschlägiger Dokumente zeigt. Und so beschäftigt sich dieser Aufsatz – in interessanter Bezugnahme auf Jaspers’ Die Schuldfrage – ebenfalls mit den Grenzen von Vergebung sowie Voraussetzungen für Versöhnung, hier anhand der Frage, worin genuine Reue besteht und welche Ersatzleistungen, Taten und Gesten nötig sind, um Vergebung zu erlangen und Versöhnungsprozesse möglich zu machen. Auch der Aufsatz von Ursula Baatz führt uns nach Japan. Sie untersucht das Versöhnungspotenzial des Buddhismus. Während Buddhismus im allgemeinen Verständnis mit Versöhnung per se gleichgesetzt wird, weist uns Baatz auf die – meist weitgehend ausgeblendete – militaristische Seite des Zen-Buddhismus hin, der in Japan lange Zeit die Religion der herrschenden Samurai, des Standes der Krieger, war. Sie zeigt anhand der Schriften des japanischen Zen-Meisters T.D. Suzuki, der großen Einfluss auf die Entstehung des westlichen Zen-Buddhismus hatte, dass der Buddhismus, wie jede Religion, auch ideologisch missbraucht werden kann. Für Suzuki ist »bushidō«, der »Weg des Kriegers«, in dem Willensstärke bis hin zur Bereitschaft, für ein übergeordnetes Ideal (den Kaiser, die Nation) zu sterben, die wichtigste zu kultivierende Eigenschaft, und der Kern des Zen-Buddhismus. Beruhend auf diesem Verständnis und im Hinblick auf die Erfordernisse des Krieges wurde dann empfohlen, »Marschieren wie Töten mit voller Achtsamkeit zu tun« (S. 89 in dieser Ausgabe). Möglich, dass ein solches Verständnis auch das Leiden der »Trostfrauen« als Opfer für ein übergeordnetes Ganzes betrachtet und einer genuinen Reue im Wege steht. Eine derartige militaristische Interpretation des Buddhismus wird unter anderem dann möglich, so Baatz, wenn Zen-Praxis als ein individueller Heilsweg verstanden wird und nicht als gemeinschaftlich relevante Tradition und Praxis. Diesem Verständnis stellt Baatz nun den engagierten Buddhismus gegenüber, der die Solidarität mit den Leidenden als Kernstück des Buddhismus betrachtet und sich weltweit für Frieden und Versöhnung einsetzt. Anhand der Arbeit von Tetsugen Bernard Glassmann, der soziales Engagement für Obdachlose, Friedensarbeit oder auch das Durchführen von Retreats, z.B. in ehemaligen Konzentrationslagern, aber auch in Ruanda als Form der Versöhnung zwischen den Lebenden und der Erinnerung an die Toten als buddhistischen Weg praktiziert, eröffnet Baatz hier eine weitere Form der Versöhnungs- und Friedensarbeit, die sicherlich Teil des Konzepts eines »transrationalen« Friedens sein kann. ZU DIESER AUSGABE Natürlich können diese Aufsätze nur einen kleinen Ausschnitt aus der großen Debatte um Versöhnung und Gerechtigkeit, wie sie gegenwärtig stattfindet und aus philosophischer Perspektive noch verstärkt zu führen ist, beleuchten. Aus diesem Grund sind wir sehr froh, dass diese Nummer des POLYLOG mit einer Neuerung einhergeht: Da auf dem Kolloquium mehr ausgezeichnete Beiträge gehalten wurden, als in einer Nummer unserer Zeitschrift Platz finden, haben wir uns erstmals für diese Ausgabe entschlossen, jene Beiträge, die leider nicht in die Druckausgabe aufgenommen werden konnten, auf unserer Webseite www.polylog.net in den Originalsprachen zu veröffentlichen. Die Beiträge, die sich u.a. dem Versöhnungsprozess in Ruanda, dem Begriff der Versöhnung bei Paul Ricoeur und bei Emmanuel Levinas, der Debatte um den Begriff der Versöhnung in Nigeria, oder dem Versuch, eine Theorie nationaler Versöhnung zu entwickeln, widmen, werden ab Februar 2016 auf unserer Webseite zugänglich sein und dann einen noch breiteren Einblick in die laufenden Debatten geben können. Abschließend möchte ich all jenen meinen Dank ausdrücken, ohne die diese Nummer (und ihre Interneterweiterung) sicher nicht möglich gewesen wäre. In erster Linie gilt mein Dank natürlich den engagierten Autoren und Autorinnen für ihre Beiträge. Ohne die Initiative des Forums für Interkulturelle Philosophie Polylog zur Organisation des Kolloquiums »Versöhnung und Gerechtigkeit« wäre die Nummer aber ebenso undenkbar gewesen. Hier gilt mein Dank vor allem Bertold Bernreuter und Niels Weidtmann. Für Hilfe und Unterstützung danke ich weiters dem Institut für Wissenschaft und Kunst (IWK) in Wien, hier besonders Thomas Hübel; dem Zukunftsfonds der Republik Österreich für die großzügige Förderung des Kolloquiums und dieser Ausgabe des polylog; der Österreichischen Forschungsgemeinschaft (ÖFG) und dem Institut für Philosophie der Universität Wien, die das Kolloquium ebenfalls gefördert haben. Und ein großes Dankeschön natürlich auch an die, noch immer ehrenamtlich arbeitende, Redaktion der Zeitschrift POLYLOG für ihre Unterstützung, an alle Übersetzer_innen, und insbesondere an Michael Shorny und Martin Ross, die für jede Nummer für Lektorat und Layout verantwortlich zeichnen und auch mir bei der Redaktion dieser Nummer mit unendlicher Geduld zur Seite standen. Mein besonderer Dank gilt dem Künstler Mazola wa Mwashighadi, Kenianer von Geburt und Wahl-Jamaikaner, der uns großzügigerweise ein Foto seines Bildes »Cry My Beloved Country« zur Gestaltung des Covers dieser Ausgabe zur Verfügung gestellt hat. Sein Werk entstand unter dem Eindruck der Gewaltausbrüche in Kenia nach den Wahlen 2007 und illustriert sicher nicht nur den Beitrag, der sich hier mit Kenia beschäftigt, sondern gibt vielmehr allen hier versammelten Texten zum Thema »Versöhnung und/oder Gerechtigkeit« Ausdruck und Anschaulichkeit. Mazolas afrikanisch-karibische Welt-Kunst versteht sich als Ausdruck eines Strebens nach Frieden und interkultureller Verständigung – ganz im Sinne unseres POLYLOG: www.jingbangja.com Asante sana, Mazola!
Aktualisiert: 2020-12-31
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