Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-02-14
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  M.A.,  Wolfgang, Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2020-10-12
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Der Hochschulverfassungsstreit

Der Hochschulverfassungsstreit von Wendelin,  Elvira
„Der Hochschulverfassungsstreit“ behandelt die Zulässigkeit hochschulinterner, verwaltungsgerichtlicher Streitigkeiten, insb. die Frage nach der Anerkennung subjektiver Organrechte im Binnenbereich der Hochschule. Die Frage nach dem Bestehen justitiabler Binnenrechte in der Hochschule erlangt im Hinblick auf die flächendeckenden Hochschulorganisationsreformen, die von einer Stärkung der institutionellen Hochschulautonomie und einer Hierarchisierung der Binnenstrukturen geprägt sind, eine besondere Aktualität und Bedeutung. Zunächst werden die Grundzüge der Hochschulorganisation, insbesondere der Binnenstrukturen und Organeigenschaften unter Berücksichtigung der jüngsten Hochschulreformen und der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Wissenschaftsfreiheit erörtert. Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, ob und mit welcher Begründung subjektive und justitiable Organrechte im Binnenbereich der Hochschule anzuerkennen sind, ehe die daraus folgenden verwaltungsprozessualen Konsequenzen dargestellt werden. Das Werk bietet Wissenschaftlern, Hochschulmitgliedern sowie Praktikern in der Hochschulverwaltung Hilfestellung bei der Durchsetzung organisationsinterner Rechtspositionen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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