Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
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Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
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Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Weltweit wird das Internationale Sachenrecht von dem Grundsatz beherrscht, dass Rechte an einer Sache dem Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache in dem für die Anknüpfung maßgeblichen Zeitpunkt befindet (sog. lex rei sitae -Regel). Insbesondere der zunehmende Schmuggel von Kulturgütern hat in diesem Bereich in jüngster Zeit zu einem Überdenken dieses Grundsatzes geführt. Befürwortet wird, die kulturelle und rechtliche Verknüpfung eines Kulturguts mit seinem Herkunftsland stärker zu betonen (sog. lex originis -Regel). Volker Wiese beschreibt, welchen Einfluss die europäische Richtlinie 93/7/EWG über die Restitution illegal verbrachter Kulturgüter, die eingehend vorgestellt wird, auf das Internationale Sachenrecht der Kulturgüter genommen hat. Starkes Gewicht legt er dabei auf die Grenzen einer möglichen Einflussnahme. Diese Grenzen, die sich etwa aus der europäischen Eigentumsgarantie und der Warenverkehrsfreiheit ergeben, sind kaum zuvor beschrieben worden. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen deshalb zum Teil im Widerspruch zur derzeit herrschenden Meinung. Schließlich vertritt der Autor die These, dass der deutsche Gesetzgeber diese Auswirkungen verkannt und die Richtlinie fehlerhaft umgesetzt hat. Abschließend weist er auf die Bedeutung dieser fehlerhaften Umsetzung für einen möglichen Beitritt Deutschlands zur UNESCO-Konvention von 1970 hin.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Alternativität spielt im Bürgerlichen Recht eine besondere Rolle. Im Gesetz findet sich die Wahlschuld (obligatio alternativa). Bekannt sind auch die Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa) sowie die elektive Konkurrenz von Rechten, die zurückgeführt werden kann auf den gemeinrechtlichen "elektiven" oder "alternativen Klagenconcurs". In welchem Verhältnis diese Rechtsfiguren zueinander stehen und welches ihre besonderen Kennzeichen sind, darüber herrscht verbreitet Streit. Zum Teil besteht große Unsicherheit im Umgang mit ihnen. Volker Wiese widmet sich der "Alternativität in Schuldverhältnissen" in seiner gesamten Breite. Er ordnet sie in ihren historischen und internationalen Kontext ein, leuchtet ihren dogmatischen Hintergrund aus, passt sie neu in das System der gesetzlichen Regelungen ein und klärt ihren prozessualen Zusammenhang auf.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
> findR *
Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes u.a. (§§ 650a–650h) und dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (§§ 651a bis 651y BGB ) hat der Gesetzgeber in kaum 12 Monaten 140 Vorschriften des BGB geändert, darunter knapp 50 neue Vorschriften neu eingefügt und damit einer teilweise gewachsenen, teilweise rasant veränderten Rechtswirklichkeit Rechnung getragen. Im Umfeld der Reformen, insbesondere im Recht der Schuldverhältnisse, finden zahlreiche Detailänderungen statt – für die Rechtsanwender in Anwaltschaft und Justiz eine stetige Herausforderung.
Die 10. Auflage berücksichtigt alle Änderungen, die sich für Vertragsgestaltung und Prozess aus den Neuregelungen ergeben, etwa
durch das neue Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts (seit 1.1.2018) geänderte Widerspruchsfristen in den neu eingeführten Verbraucherbauverträgen, Neuregelungen zur Nacherfüllung bei Einbau mangelhafter Sachen sowie des Rückgriffs auf den Verkäufer neu hergestellter Sachen
durch die Reiserechtsreform (seit 1.7.2018) eingeführte verlängerte Mängelrügefristen und die jetzt zulässigen nachträglichen Preiserhöhungen
Als weitere wichtige Gesetzesänderungen sind u.a. berücksichtigt:
die Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld, mit dem Angehörigen beispielsweise bei Unfällen Getöteter eine angemessene Geldentschädigung zugesprochen wird
die Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensteRL in den § 675c bis 676c BGB mit der Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung, verbesserten Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und dem bedingungslosen Erstattungsrecht bei Lastschriften
zahlreiche Änderungen im Familienrecht durch die Gesetze zur Bekämpfung von Kinderehen, die Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Insemination, zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Im Familienrecht und Betreuungsrecht standen mit dem Genehmigungsvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und den materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen freiheitsbeschränkende Eingriffe im Fokus der Gesetzgebung
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden mitkommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen
Internationale Verträge wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 10. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/Richter am Oberlandesgericht a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Alexander Scheuch, Akad. Rat a.Z., Universität Münster | Prof. Dr. Klaus Schreiber, Universität Bochum | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Universität Bayreuth
Aktualisiert: 2021-10-26
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Klaus Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Alternativität spielt im Bürgerlichen Recht eine besondere Rolle. Im Gesetz findet sich die Wahlschuld (obligatio alternativa). Bekannt sind auch die Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa) sowie die elektive Konkurrenz von Rechten, die zurückgeführt werden kann auf den gemeinrechtlichen "elektiven" oder "alternativen Klagenconcurs". In welchem Verhältnis diese Rechtsfiguren zueinander stehen und welches ihre besonderen Kennzeichen sind, darüber herrscht verbreitet Streit. Zum Teil besteht große Unsicherheit im Umgang mit ihnen. Volker Wiese widmet sich der "Alternativität in Schuldverhältnissen" in seiner gesamten Breite. Er ordnet sie in ihren historischen und internationalen Kontext ein, leuchtet ihren dogmatischen Hintergrund aus, passt sie neu in das System der gesetzlichen Regelungen ein und klärt ihren prozessualen Zusammenhang auf.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zum Werk
Das neue Kulturgutschutzgesetz führt die bisher bestehenden Gesetze zum Kulturgutschutz (Kulturgutschutzgesetz von 1955, Kulturgüterrückgabegesetz von 2007, Kulturgutsicherungsgesetz von 1998, Kulturgüterverzeichnis-VO von 2008) in einem Gesetz zusammen. Es setzt die völker- und europarechtlichen Vorgaben, insbesondere der UNESCO-Kulturgut-Konvention von 1970, der Haager Konvention von 1954 und der EU-Richtlinie 2014/60/EU zur Rückgabe von Kulturgut, um, soll den Schutz vor illegalem Handel mit Kulturgut verstärken und reformiert den Abwanderungsschutz grundlegend.
Die prägnante, wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisgerechte Kommentierung des KGSG bietet Museen, privaten Sammlern und dem Kunsthandel sowie ihren anwaltlichen Beratern, den Behörden und Gerichten erste Orientierungslinien bei der Anwendung des Gesetzes. Schwerpunkte liegen bei dem Schutz von Kulturgut vor Abwanderung, bei der Aus- und Einfuhr von Kulturgütern, bei der Rückgabe unrechtmäßig eingeführten und ausgeführten Kulturguts und beim Datenschutz.
Vorteile auf einen Blick
- mit einer Einführung zur Systematik des Kulturgutschutzes sowie den völker- und europarechtlichen Grundlagen
- wissenschaftlich fundiert
- zuverlässige Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur
- aus der Praxis für die Praxis
- lösungsorientiert
Zielgruppe
Für die mit Kunstrecht und dem Kulturgutschutz als besonderem Verwaltungsrecht befasste Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und Beamtenschaft in Bundes- und Landesministerien, Museumsbedienstete, Rechtswissenschaftler/innen, Studierende sowie die Praxis im Kunsthandel, Kunstsammler/innen, Kunsthändler/innen, Museen, Stiftungen, Galerien, Auktionshäuser.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Weltweit wird das Internationale Sachenrecht von dem Grundsatz beherrscht, dass Rechte an einer Sache dem Recht des Staates unterliegen, in dem sich die Sache in dem für die Anknüpfung maßgeblichen Zeitpunkt befindet (sog. lex rei sitae -Regel). Insbesondere der zunehmende Schmuggel von Kulturgütern hat in diesem Bereich in jüngster Zeit zu einem Überdenken dieses Grundsatzes geführt. Befürwortet wird, die kulturelle und rechtliche Verknüpfung eines Kulturguts mit seinem Herkunftsland stärker zu betonen (sog. lex originis -Regel). Volker Wiese beschreibt, welchen Einfluss die europäische Richtlinie 93/7/EWG über die Restitution illegal verbrachter Kulturgüter, die eingehend vorgestellt wird, auf das Internationale Sachenrecht der Kulturgüter genommen hat. Starkes Gewicht legt er dabei auf die Grenzen einer möglichen Einflussnahme. Diese Grenzen, die sich etwa aus der europäischen Eigentumsgarantie und der Warenverkehrsfreiheit ergeben, sind kaum zuvor beschrieben worden. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen deshalb zum Teil im Widerspruch zur derzeit herrschenden Meinung. Schließlich vertritt der Autor die These, dass der deutsche Gesetzgeber diese Auswirkungen verkannt und die Richtlinie fehlerhaft umgesetzt hat. Abschließend weist er auf die Bedeutung dieser fehlerhaften Umsetzung für einen möglichen Beitritt Deutschlands zur UNESCO-Konvention von 1970 hin.
Aktualisiert: 2022-12-22
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