Nach fast 30 Jahren werden erstmals wieder die wissenschaftlich und praktisch bedeutsamen Fragen des außerdienstlichen Verhaltens von Arbeitnehmern behandelt. Betrachtet man die gesellschaftliche, soziale und nicht zuletzt auch moralische Entwicklung der Gesellschaft in den vergangenen drei Jahrzehnten, wird die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse des außerdienstlichen Verhaltens hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen deutlich. Eine Vielzahl von Vertragsgestaltungen ist heute durch Bezugnahmen auf das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer geprägt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, auf aktuellem Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung der arbeitsrechtlichen Problematik des außerdienstlichen Verhaltens von Arbeitnehmern eine eingehende rechtliche Bewertung zukommen zu lassen, zugleich weiterführende rechtliche Aspekte und Entwicklungen aufzuzeigen und praxisrelevante Beispiele zu erörtern.
Amrei Wisskirchen gelangt zu dem Ergebnis, daß außerdienstliche Verhaltenspflichten zum einen auf den Interessenwahrungspflichten gemäß § 242 BGB als allgemeines schuldrechtliches Prinzip, zum anderen auf den arbeitsrechtlichen Besonderheiten wie beispielsweise auf genossenschaftlichen Elementen und auf der Drittdimension des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich ihrer Rechtsnatur werden sie als schuldrechtliche Nebenpflichten eingeordnet. Die Existenz einer eigenständigen Treuepflicht wird abgelehnt. Als Eingrenzungsmerkmal zur Bestimmung der Pflichten und ihrer Relevanz wird zunächst das Kriterium der Betriebsbezogenheit untersucht. Weiterhin kommt den Grundrechten der Vertragspartner eine wesentliche Rolle zu. lhr Wechselspiel wird am Beispiel der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers in Abwägung zu den Rechten des Arbeitgebers aufgezeigt. Wegen ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung folgt für Tendenzbetriebe anschließend eine gesonderte Erörterung. Bei den Rechtsfolgen außerdienstlichen Verhaltens behandelt die Untersuchung unter anderem die Durchsetzbarkeit von Nebenpflichten. Ausführlich wird sodann anhand konkreter Fallgruppen eine Abgrenzung zwischen verhaltens- und personenbedingten Kündigungsgründen herausgearbeitet. Das letzte Kapitel widmet sich der Statuierung außerdienstlicher Verhaltenspflichten. Während diese durch Individualvertrag und Tarifvertrag unter Beachtung des Übermaßverbots als zulässig angesehen wird, scheidet die Begründung außerdienstlicher Verhaltenspflichten durch Betriebsvereinbarung und Direktionsrecht in der Regel aus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach fast 30 Jahren werden erstmals wieder die wissenschaftlich und praktisch bedeutsamen Fragen des außerdienstlichen Verhaltens von Arbeitnehmern behandelt. Betrachtet man die gesellschaftliche, soziale und nicht zuletzt auch moralische Entwicklung der Gesellschaft in den vergangenen drei Jahrzehnten, wird die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse des außerdienstlichen Verhaltens hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen deutlich. Eine Vielzahl von Vertragsgestaltungen ist heute durch Bezugnahmen auf das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer geprägt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, auf aktuellem Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung der arbeitsrechtlichen Problematik des außerdienstlichen Verhaltens von Arbeitnehmern eine eingehende rechtliche Bewertung zukommen zu lassen, zugleich weiterführende rechtliche Aspekte und Entwicklungen aufzuzeigen und praxisrelevante Beispiele zu erörtern.
Amrei Wisskirchen gelangt zu dem Ergebnis, daß außerdienstliche Verhaltenspflichten zum einen auf den Interessenwahrungspflichten gemäß § 242 BGB als allgemeines schuldrechtliches Prinzip, zum anderen auf den arbeitsrechtlichen Besonderheiten wie beispielsweise auf genossenschaftlichen Elementen und auf der Drittdimension des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich ihrer Rechtsnatur werden sie als schuldrechtliche Nebenpflichten eingeordnet. Die Existenz einer eigenständigen Treuepflicht wird abgelehnt. Als Eingrenzungsmerkmal zur Bestimmung der Pflichten und ihrer Relevanz wird zunächst das Kriterium der Betriebsbezogenheit untersucht. Weiterhin kommt den Grundrechten der Vertragspartner eine wesentliche Rolle zu. lhr Wechselspiel wird am Beispiel der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers in Abwägung zu den Rechten des Arbeitgebers aufgezeigt. Wegen ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung folgt für Tendenzbetriebe anschließend eine gesonderte Erörterung. Bei den Rechtsfolgen außerdienstlichen Verhaltens behandelt die Untersuchung unter anderem die Durchsetzbarkeit von Nebenpflichten. Ausführlich wird sodann anhand konkreter Fallgruppen eine Abgrenzung zwischen verhaltens- und personenbedingten Kündigungsgründen herausgearbeitet. Das letzte Kapitel widmet sich der Statuierung außerdienstlicher Verhaltenspflichten. Während diese durch Individualvertrag und Tarifvertrag unter Beachtung des Übermaßverbots als zulässig angesehen wird, scheidet die Begründung außerdienstlicher Verhaltenspflichten durch Betriebsvereinbarung und Direktionsrecht in der Regel aus.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nach fast 30 Jahren werden erstmals wieder die wissenschaftlich und praktisch bedeutsamen Fragen des außerdienstlichen Verhaltens von Arbeitnehmern behandelt. Betrachtet man die gesellschaftliche, soziale und nicht zuletzt auch moralische Entwicklung der Gesellschaft in den vergangenen drei Jahrzehnten, wird die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse des außerdienstlichen Verhaltens hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen deutlich. Eine Vielzahl von Vertragsgestaltungen ist heute durch Bezugnahmen auf das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer geprägt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, auf aktuellem Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung der arbeitsrechtlichen Problematik des außerdienstlichen Verhaltens von Arbeitnehmern eine eingehende rechtliche Bewertung zukommen zu lassen, zugleich weiterführende rechtliche Aspekte und Entwicklungen aufzuzeigen und praxisrelevante Beispiele zu erörtern.
Amrei Wisskirchen gelangt zu dem Ergebnis, daß außerdienstliche Verhaltenspflichten zum einen auf den Interessenwahrungspflichten gemäß § 242 BGB als allgemeines schuldrechtliches Prinzip, zum anderen auf den arbeitsrechtlichen Besonderheiten wie beispielsweise auf genossenschaftlichen Elementen und auf der Drittdimension des Arbeitsverhältnisses beruhen. Bezüglich ihrer Rechtsnatur werden sie als schuldrechtliche Nebenpflichten eingeordnet. Die Existenz einer eigenständigen Treuepflicht wird abgelehnt. Als Eingrenzungsmerkmal zur Bestimmung der Pflichten und ihrer Relevanz wird zunächst das Kriterium der Betriebsbezogenheit untersucht. Weiterhin kommt den Grundrechten der Vertragspartner eine wesentliche Rolle zu. lhr Wechselspiel wird am Beispiel der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers in Abwägung zu den Rechten des Arbeitgebers aufgezeigt. Wegen ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung folgt für Tendenzbetriebe anschließend eine gesonderte Erörterung. Bei den Rechtsfolgen außerdienstlichen Verhaltens behandelt die Untersuchung unter anderem die Durchsetzbarkeit von Nebenpflichten. Ausführlich wird sodann anhand konkreter Fallgruppen eine Abgrenzung zwischen verhaltens- und personenbedingten Kündigungsgründen herausgearbeitet. Das letzte Kapitel widmet sich der Statuierung außerdienstlicher Verhaltenspflichten. Während diese durch Individualvertrag und Tarifvertrag unter Beachtung des Übermaßverbots als zulässig angesehen wird, scheidet die Begründung außerdienstlicher Verhaltenspflichten durch Betriebsvereinbarung und Direktionsrecht in der Regel aus.
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