Mit der Erarbeitung der historischen und begrifflichen Grundlagen der Staatlichkeit hat Helmut Quaritsch seit den sechziger Jahren die deutsche Staatsrechtslehre maßgeblich beeinflußt.
Quaritsch wurde am 20. April 1930 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Theologie und Promotion zum Dr. iur. habilitierte er sich bei Hans Peter Ipsen und Herbert Krüger mit einem Werk, das ihm nach seiner Veröffentlichung schnell internationalen Ruhm einbrachte: Staat und Souveränität (1970). Als Ordinarius für Öffentliches Recht lehrte er an der Ruhr-Universität Bochum (seit 1966), an der Freien Universität Berlin (seit 1968) sowie an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (1972-1998). Von 1970 bis 1973 leitete er die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Funktionsbedingungen des modernen Staates unter den verschiedensten, sowohl historischen als auch aktuellen Aspekten aufgegriffen. Dazu gehören Studien über die Entstehung und Entwicklung des Begriffs der Souveränität, Arbeiten über das Werk Carl Schmitts, über das Verhältnis von Staat und Kirchen oder über das Berufsbeamtentum. Seine zahlreichen Veröffentlichungen behandeln neben Themen der Verfassungsgeschichte, des Staatsrechts und der Staatslehre auch solche des Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrechts sowie des Staatskirchenrechts. Quaritsch ist Mitherausgeber der Zeitschrift Der Staat, die er jahrzehntelang auch als Redakteur mitgestaltet hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der Erarbeitung der historischen und begrifflichen Grundlagen der Staatlichkeit hat Helmut Quaritsch seit den sechziger Jahren die deutsche Staatsrechtslehre maßgeblich beeinflußt.
Quaritsch wurde am 20. April 1930 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Theologie und Promotion zum Dr. iur. habilitierte er sich bei Hans Peter Ipsen und Herbert Krüger mit einem Werk, das ihm nach seiner Veröffentlichung schnell internationalen Ruhm einbrachte: Staat und Souveränität (1970). Als Ordinarius für Öffentliches Recht lehrte er an der Ruhr-Universität Bochum (seit 1966), an der Freien Universität Berlin (seit 1968) sowie an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (1972-1998). Von 1970 bis 1973 leitete er die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Funktionsbedingungen des modernen Staates unter den verschiedensten, sowohl historischen als auch aktuellen Aspekten aufgegriffen. Dazu gehören Studien über die Entstehung und Entwicklung des Begriffs der Souveränität, Arbeiten über das Werk Carl Schmitts, über das Verhältnis von Staat und Kirchen oder über das Berufsbeamtentum. Seine zahlreichen Veröffentlichungen behandeln neben Themen der Verfassungsgeschichte, des Staatsrechts und der Staatslehre auch solche des Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrechts sowie des Staatskirchenrechts. Quaritsch ist Mitherausgeber der Zeitschrift Der Staat, die er jahrzehntelang auch als Redakteur mitgestaltet hat.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit der Erarbeitung der historischen und begrifflichen Grundlagen der Staatlichkeit hat Helmut Quaritsch seit den sechziger Jahren die deutsche Staatsrechtslehre maßgeblich beeinflußt.
Quaritsch wurde am 20. April 1930 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Theologie und Promotion zum Dr. iur. habilitierte er sich bei Hans Peter Ipsen und Herbert Krüger mit einem Werk, das ihm nach seiner Veröffentlichung schnell internationalen Ruhm einbrachte: Staat und Souveränität (1970). Als Ordinarius für Öffentliches Recht lehrte er an der Ruhr-Universität Bochum (seit 1966), an der Freien Universität Berlin (seit 1968) sowie an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (1972-1998). Von 1970 bis 1973 leitete er die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Funktionsbedingungen des modernen Staates unter den verschiedensten, sowohl historischen als auch aktuellen Aspekten aufgegriffen. Dazu gehören Studien über die Entstehung und Entwicklung des Begriffs der Souveränität, Arbeiten über das Werk Carl Schmitts, über das Verhältnis von Staat und Kirchen oder über das Berufsbeamtentum. Seine zahlreichen Veröffentlichungen behandeln neben Themen der Verfassungsgeschichte, des Staatsrechts und der Staatslehre auch solche des Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrechts sowie des Staatskirchenrechts. Quaritsch ist Mitherausgeber der Zeitschrift Der Staat, die er jahrzehntelang auch als Redakteur mitgestaltet hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das richtige Verhältnis zwischen einer guten und angemessenen Versorgung mit Arzneimitteln und einer Finanzierbarkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden, ist die Daueraufgabe des Gesetzgebers. Ein verhältnismäßig junges Steuerungsinstrument sind die sogenannten Therapiehinweise gemäß § 92 Abs. 2 S. 7 SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss nutzt gegenwärtig dieses Steuerungsinstrument in zentraler Weise zur Senkung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Die Therapiehinweise enthalten in der Praxis Empfehlungen für die Verordnung von Arzneimitteln, gerichtet an die Vertragsärzte. Ein Vertragsarzt, der einen Therapiehinweis missachtet, setzt sich dem Vorwurf aus, das Wirtschaftlichkeitsgebot des Systems der GKV zu verletzen mit potentiellen Regressfolgen. Die Voraussetzungen und die Grenzen der Therapiehinweise sind in Literatur und Rechtsprechung nicht hinreichend geklärt. Die Praxis macht von diesem Steuerungsinstrument in extensiver Weise Gebrauch. Die Untersuchung zeigt die Voraussetzungen und die Grenzen der Therapiehinweise auf. Ihr Ziel ist es, allen Beteiligten die gebotene Rechtssicherheit beim Umgang dieses Steuerungsinstrumentes zu geben und zugleich einen angemessenen Interessensausgleich anzubieten. Heinrich Amadeus Wolff, geb. 1965, Studium der Rechtswissenschaften (1985-1991); Staatsexamina 1991 und 1994; wiss. Mitarbeiter an der Uni Heidelberg, der DHV Speyer und dem BVerfG; Promotion und Habilitation (1996/98) in Speyer; Referent im BMI (1998-2000); Professor an der LMU in München (2000-2006); seit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht und Verfassungsgeschichte an Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Beamten von Bund und Ländern, die vor 1990 in der DDR erwerbstätig waren und aufgrund dieser Tätigkeit einen Rentenanspruch erhalten haben, bekommen diese Zeiten nicht auf ihre Versorgung angerechnet. Eine Doppelberücksichtigung dieser Zeiten scheidet aus. Davon unabhängig werden die betroffenen Beamten mit gemischter Erwerbsbiographie in zweifacher Weise schlechter gestellt. So wird ihnen die Mindestversorgung gekürzt, sofern ihre aus Rente und Versorgung zusammengesetzten gesamten Altersbezüge über dieselben hinausgehen. Dies ist mit dem Gedanken der Mindestversorgung nur schwer zu vereinbaren. Weiter sieht das Beamtenversorgungsgesetz vor, dass Beamte, die früher einmal für das Ministerium für Staatssicherheit tätig waren oder vergleichbare Dienste geleistet haben, selbst wenn sie dennoch verbeamtet wurden und tadellos nach 1990 Dienst taten, dann nur Gesamtaltersbezüge erhalten, die nicht über die hinausgehen, die ein Beamter an Versorgung erhalten hätte, wenn er nach Beendigung des Dienstes beim MfS mit dem Beamtenverhältnis begonnen hätte. Diese Regelung führt dazu, dass die Betroffenen für ihre Beamtentätigkeit nach 1990 nur teilweise ein Viertel der Versorgung erhalten, die sie unmittelbar durch ihre Dienstleistung erdient haben. Eine Rechtfertigung für diesen Eingriff in die erdiente Versorgung gibt es nicht. Die Verfassungswidrigkeit ist offensichtlich.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Mit der Erarbeitung der historischen und begrifflichen Grundlagen der Staatlichkeit hat Helmut Quaritsch seit den sechziger Jahren die deutsche Staatsrechtslehre maßgeblich beeinflußt.
Quaritsch wurde am 20. April 1930 in Hamburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Theologie und Promotion zum Dr. iur. habilitierte er sich bei Hans Peter Ipsen und Herbert Krüger mit einem Werk, das ihm nach seiner Veröffentlichung schnell internationalen Ruhm einbrachte: Staat und Souveränität (1970). Als Ordinarius für Öffentliches Recht lehrte er an der Ruhr-Universität Bochum (seit 1966), an der Freien Universität Berlin (seit 1968) sowie an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (1972-1998). Von 1970 bis 1973 leitete er die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Funktionsbedingungen des modernen Staates unter den verschiedensten, sowohl historischen als auch aktuellen Aspekten aufgegriffen. Dazu gehören Studien über die Entstehung und Entwicklung des Begriffs der Souveränität, Arbeiten über das Werk Carl Schmitts, über das Verhältnis von Staat und Kirchen oder über das Berufsbeamtentum. Seine zahlreichen Veröffentlichungen behandeln neben Themen der Verfassungsgeschichte, des Staatsrechts und der Staatslehre auch solche des Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrechts sowie des Staatskirchenrechts. Quaritsch ist Mitherausgeber der Zeitschrift Der Staat, die er jahrzehntelang auch als Redakteur mitgestaltet hat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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