Juristenausbildung ist Staatsausbildung: eine Ausbildung durch und für den Staat. Sie ist damit zugleich Ausfluss und Reproduktion des jeweils herrschenden Rechts. Es ist also kaum verwunderlich, dass der sich selbst als neu definierende, nationalsozialistische Staat auch vor der Juristenausbildung nicht Halt machte, um das Rechtsverständnis seiner zukünftigen 'Rechtswahrer' zu prägen und zu überprüfen. In administrativer Hinsicht geschah dies durch die Errichtung einer Zentralbehörde, des Reichsjustizprüfungsamtes, welches ab 1934 für die Gestaltung bzw. Abnahme der juristischen Staatsexamina im gesamten Deutschen Reich zuständig war. Doch wie ging diese Zentralisierung des juristischen Prüfungswesens genau vonstatten? Wer waren die maßgeblichen Akteure neben dem Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes Otto Palandt? Inwiefern unterschieden sich die Staatsexamina im Dritten Reich von heutigen Staatsprüfungen? Und wie 'nationalsozialistisch' waren die Prüfungen? Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 des Freundeskreises der Juristischen Fakultät der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg ausgezeichnet. Das vorliegende Werk ist außerdem eines der 'Juristischen Bücher des Jahres 2019', die in der NJW 43/2019 als Leseempfehlung ausgewählt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Zum Werk
Dieses Handbuch bietet dem Strafverteidiger einen nahezu unerschöpflichen Fundus an rechtlichen und taktischen Hinweisen, die ihm eine erfolgreiche Verteidigung in "Allgemeinen Strafsachen" verschiedenster Prägung ermöglichen - vom Ermittlungs- und amtsgerichtlichen Verfahren über die Revision bis hin zum Wiederaufnahmeverfahren.
Das Werk behandelt alle wesentlichen Aspekte des materiellen und prozessualen Strafrechts aus Verteidigersicht. Auch die weiteren Grundlagen der Verteidigertätigkeit - wie z.B. Rhetorik- und Stilfragen, Berufs-, Vergütungs- und Haftungsrecht werden ausführlich erläutert. Darüber hinaus widmet sich ein großer Abschnitt den wichtigen Bereichen Sachverständigenbeweis, Kriminalistik und Kriminaltechnik, die hier einzigartig aufbereitet und "verteidigergerecht" dargestellt werden.
Mittels zahlreicher Praxistipps, Checklisten und Formulierungsvorschläge geben die äußerst erfahrenen und renommierten Autoren dem Leser wertvolle Arbeitshilfen an die Hand.
Die über 80 Kapitel des Werkes gliedern sich in folgende Abschnitte:Grundlagen der StrafverteidigungVerteidigung in den einzelnen Abschnitten des StrafverfahrensAllgemeine Aufgabenstellungen und ProblemeVerteidigungsaufgaben nach Rechtskraft des UrteilsKontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMRAußerstrafrechtliche Folgen des StrafverfahrensSpezifisches Berufswissen und beruflicher StilFinanzielle Grundlagen der Strafverteidigung, steuerliche und gesellschaftliche FragenSpezialgebiete der StrafverteidigungAnwaltlicher Einsatz auf Opfer- und ZeugenseiteRisiken der StrafverteidigungVerteidigung und SachverständigenbeweisAllgemeine Kriminalistik
Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk zur Strafverteidigungbietet nicht nur StGB, StPO und BRAO, sondern auchexklusive Beiträge zu Strategie und Taktik, Kriminalistik und Kriminaltechnik
Zur Neuauflage
Das erfolgreiche Standardwerk wird in der 3. Auflage von drei äußert renommierten Herausgebern und erneut mehr als 90 erfahrenen Mitautorinnen und Mitautoren auf den aktuellen Stand Sommer 2021 gebracht. Neben einer grundlegenden Überarbeitung der bisherigen Beiträge und der Einarbeitung der jüngsten Reformen (insbesondere zu StGB, StPO und BRAO) sorgen zahlreiche neue Autorinnen und Autoren für frische Impulse.
Zielgruppe
Für die auf dem Gebiet des Strafrechts tätige Rechtsanwaltschaft. Das Werk kann sowohl Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern und der nur gelegentlich mit Verteidigungsmandaten betrauten Anwaltschaft den Einstieg in die Mandatsarbeit erleichtern als auch der erfahrenen Verteidigerin und dem erfahrenen Verteidiger neue Erkenntnisse und wertvolle Hinweise vermitteln. Darüber hinaus ist der Titel als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltslehrgang Strafrecht bestens geeignet.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Carolin Arnemann,
Jens Balzer,
Regine Banemann,
Stephan Barton,
Ingo Bastisch,
Mike Baumbach,
Lisa Bayer,
Stephan Beukelmann,
Hansgeorg Birkhoff,
Rolf-Werner Bock,
Nicolas Böhm,
Wolf-Rainer Bork,
Jens Bosbach,
Christian-Dietrich Bracher,
Kurt Bröckers,
Dominik Brodowski,
Alexander Chasklowicz,
Robert Chasklowicz,
Eva Dannenfeldt,
Rüdiger Deckers,
Harald Dern,
Justine Diebel,
Harald Dreßing,
Sabine Ehrhardt,
Wolfgang Eisenmenger,
Ralf Eschelbach,
Bernd Josef Fehn,
Karsten Fehn,
Klaus Foerster,
Stefan Gfroerer,
Gabriele Gorzawski,
Andreas Grözinger,
Thomas Hecker,
Knud-Christian Hein,
Andreas Hellmann,
Stefan Hiebl,
Bastian Hirthammer,
Wieland Horn,
Alexander Ignor,
Gabriele Jansen,
Michael Jessen,
Robert Jofer,
Horst Katterwe,
Eberhard Kempf,
Christoph Knauer,
Beat P. Kneubuehl,
Stefan Koenig,
Günter Köhnken,
Daniel M. Krause,
Ralf Kricsanowits,
Klaus Krönke,
Björn Krug,
Thomas Kuhn,
Stefanie Lajtkep,
Gernot Lehr,
Werner Leitner,
Klaus Malek,
Eckhart Müller,
Frank Mußhoff,
Bernd J.A. Müssig,
Ralf Neuhaus,
Ludwig Niewöhner,
Frank Nobis,
Ali B. Norouzi,
Sabine Nowara,
Jörg Oesterle,
Kai Peters,
Thilo Pfordte,
Hannah Milena Piel,
Helmut Pollähne,
Friedrich W. Rösing,
Norbert Scharf,
Sebastian Scharmer,
Reinhold Schlothauer,
Marvin Schroth,
Jan Markus Schulte,
Rüdiger Schumacher,
Matthias Schütrumpf,
Uwe Seidel,
Ulrich Simmross,
Annette von Stetten,
Sabine Stetter,
Jürgen Stock,
Gerhard Strate,
Leo Teuter,
Thilo von Trotha,
Gerson Trüg,
Michael Tsambikakis,
Lea Voigt,
Maximilian Warntjen,
Anne Wehnert,
Bert Weimar,
Gunter Widmaier,
Martin Würfel
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Juristenausbildung ist Staatsausbildung: eine Ausbildung durch und für den Staat. Sie ist damit zugleich Ausfluss und Reproduktion des jeweils herrschenden Rechts. Es ist also kaum verwunderlich, dass der sich selbst als neu definierende, nationalsozialistische Staat auch vor der Juristenausbildung nicht Halt machte, um das Rechtsverständnis seiner zukünftigen 'Rechtswahrer' zu prägen und zu überprüfen. In administrativer Hinsicht geschah dies durch die Errichtung einer Zentralbehörde, des Reichsjustizprüfungsamtes, welches ab 1934 für die Gestaltung bzw. Abnahme der juristischen Staatsexamina im gesamten Deutschen Reich zuständig war. Doch wie ging diese Zentralisierung des juristischen Prüfungswesens genau vonstatten? Wer waren die maßgeblichen Akteure neben dem Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes Otto Palandt? Inwiefern unterschieden sich die Staatsexamina im Dritten Reich von heutigen Staatsprüfungen? Und wie 'nationalsozialistisch' waren die Prüfungen? Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 des Freundeskreises der Juristischen Fakultät der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg ausgezeichnet. Das vorliegende Werk ist außerdem eines der 'Juristischen Bücher des Jahres 2019', die in der NJW 43/2019 als Leseempfehlung ausgewählt wurden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Juristenausbildung ist Staatsausbildung: eine Ausbildung durch und für den Staat. Sie ist damit zugleich Ausfluss und Reproduktion des jeweils herrschenden Rechts. Es ist also kaum verwunderlich, dass der sich selbst als neu definierende, nationalsozialistische Staat auch vor der Juristenausbildung nicht Halt machte, um das Rechtsverständnis seiner zukünftigen 'Rechtswahrer' zu prägen und zu überprüfen. In administrativer Hinsicht geschah dies durch die Errichtung einer Zentralbehörde, des Reichsjustizprüfungsamtes, welches ab 1934 für die Gestaltung bzw. Abnahme der juristischen Staatsexamina im gesamten Deutschen Reich zuständig war. Doch wie ging diese Zentralisierung des juristischen Prüfungswesens genau vonstatten? Wer waren die maßgeblichen Akteure neben dem Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes Otto Palandt? Inwiefern unterschieden sich die Staatsexamina im Dritten Reich von heutigen Staatsprüfungen? Und wie 'nationalsozialistisch' waren die Prüfungen? Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 des Freundeskreises der Juristischen Fakultät der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg ausgezeichnet. Das vorliegende Werk ist außerdem eines der 'Juristischen Bücher des Jahres 2019', die in der NJW 43/2019 als Leseempfehlung ausgewählt wurden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Juristenausbildung ist Staatsausbildung: eine Ausbildung durch und für den Staat. Sie ist damit zugleich Ausfluss und Reproduktion des jeweils herrschenden Rechts. Es ist also kaum verwunderlich, dass der sich selbst als neu definierende, nationalsozialistische Staat auch vor der Juristenausbildung nicht Halt machte, um das Rechtsverständnis seiner zukünftigen 'Rechtswahrer' zu prägen und zu überprüfen. In administrativer Hinsicht geschah dies durch die Errichtung einer Zentralbehörde, des Reichsjustizprüfungsamtes, welches ab 1934 für die Gestaltung bzw. Abnahme der juristischen Staatsexamina im gesamten Deutschen Reich zuständig war. Doch wie ging diese Zentralisierung des juristischen Prüfungswesens genau vonstatten? Wer waren die maßgeblichen Akteure neben dem Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes Otto Palandt? Inwiefern unterschieden sich die Staatsexamina im Dritten Reich von heutigen Staatsprüfungen? Und wie 'nationalsozialistisch' waren die Prüfungen? Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 des Freundeskreises der Juristischen Fakultät der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg ausgezeichnet. Das vorliegende Werk ist außerdem eines der 'Juristischen Bücher des Jahres 2019', die in der NJW 43/2019 als Leseempfehlung ausgewählt wurden.
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