TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von Bender,  Rolf, Benedikt,  Kristin, Brauer,  Marc, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Eckhardt,  Jens, Hanloser,  Stefan, Hermann,  Maximilian, Hermerschmidt,  Sven, Janik,  Viktor, Jaspers,  Andreas, Keppeler,  Lutz Martin, Kocks,  Sebastian, Lepperhoff,  Niels, Menz,  Konrad, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Reif,  Yvette, Ritter,  Steve, Schwartmann,  Rolf, Steinbach,  Clemens, Weiß,  Rebekka, Weiß,  Steffen, Zippel,  Christoph
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen. Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet. Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Datenschutz im Internet

Datenschutz im Internet von Benedikt,  Kristin, Brams,  Isabelle, Brink,  Stefan, Burkhardt,  Lucia, Büttgen,  Peter, Duhr,  Thomas, Dürschmied,  Christian, Egle,  Ulrike, Eickhoff,  Vera, Felber,  Wolfram, Franck,  Lorenz, Hanloser,  Stefan, Hansen,  Marit, Herbort,  Nina Elisabeth, Herbrich,  Tilman, Hermann,  Maximilian, Horn,  Matthias, Jaspers,  Andreas, Keber,  Tobias, Keppeler,  Lutz, Kessen,  Martin, Lottkus,  Sebastian, Mühlenbeck,  Robin Lucien, Paal,  Boris, Pabst,  Heinz-Joachim, Petrlic,  Ronald, Pfau,  David, Piltz,  Carlo, Raude,  Karin, Reif,  Yvette, Schaefer,  Thorsten, Schlosser,  Achim, Schneider,  Adrian, Schulz,  Sebastian, Schwartmann,  Rolf, Schwenke,  Thomas, Seiler,  David, Thüsing,  Gregor, Tinnefeld,  Robert, Völkel,  Christian, Weiß,  Steffen, Wilhelm-Robertson,  Maria, Wybitul,  Tim, Zimaj,  Marin, Zippel,  Christoph, Zwerschke,  Johannes
Zum Werk Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Online-Services richten sich nicht nur nach dem allgemeinen Datenschutz - der DSGVO. Verantwortliche müssen darüber hinaus die internetspezifischen Datenschutzvorschriften auf nationaler Ebene (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG) beachten. Zusätzlich ist das Recht der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) zu berücksichtigen. Darunter fallen Regelungen des Kodex zur elektronischen Kommunikation sowie des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes. Das Handbuch erläutert ausgehend von Websites und Apps und sodann überleitend anhand der gängigsten Praxisfälle die rechtlichen Anforderungen an die Praxis des Onlinedatenschutzes in Unternehmen und Behörden. Dabei wird insbesondere das Verhältnis zwischen dem europäischen und nationalen Recht dargelegt und auf den unterschiedlichen Schutzbereich der Rechtsakte eingegangen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen des EuGHs und der nationalen Gerichte werden ebenso erläutert wie Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden. InhaltRechtliche Grundlagen des europäischen und nationalen DatenschutzrechtsWebsites und AppsMessengerEinsatz von Social Media im UnternehmenOnline-MarketingNewsletterOnlineshopsVideokonferenzenInternet of Things/Edge ComputingKünstliche IntelligenzDigitales ErbeConnected CareGaming und eSports Vorteile auf einen BlickChecklisten, Vertragsmuster und Grafikenstrategische Anwenderhinweise zum Umgang mit Datenschutzaufsichtsbehördentechnische Hintergründe tiefgreifend und verständlich erklärt Zielgruppe Für Rechts- und Syndikusanwaltschaft, Marketingabteilungen, interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzbehörden, Richterschaft, Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-02
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