Abgabebuch für Gefahrstoffe
Datenschutzkonforme Dokumentation gemäß § 9 Chemikalien-Verbotsverordnung
Werden giftige Stoffe und Zubereitungen oder auch bestimmte Chemikalien an einen Kunden abgegeben, muss das im Abgabebuch datenschutzkonform dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Fachliche Beratung: Dr. Ute Stapel