Abhängige Autoren
Rechtsdiskurse um angestellte und arbeitnehmerähnliche Urheber in der Weimarer Republik – ein Blick zurück nach vorn
Christoph Sorge
Angestellte Urheber befinden sich in einem rechtlichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht das urheberrechtliche Postulat des autonomen Schöpfers. Auf der anderen Seite bewertet das Arbeitsrecht den Urheber als einen Kreativen, der seine Arbeitsleistung gegen Geld eintauscht. Wem soll vor diesem Hintergrund das Urheberrecht am Arbeitsergebnis gebühren? Der Gesetzgeber hat den konfliktträchtigen Sachverhalt mit § 43 UrhG nur gestreift. Obwohl das Thema erneut auf Interesse in der Forschung stößt, bildet die rechtshistorische Dimension nach wie vor eine terra incognita. Diese Studie zur Weimarer Republik ist der Versuch, die in der heutigen Rechtsdogmatik kursierenden Vorverständnisse über ›abhängige Autoren‹ durch historische Aufklärung transparent zu machen. In einem Wechselspiel zwischen Anschluss und Distanzierung werden sowohl Angebote für die gegenwärtige Rechtsanwendung unterbreitet als auch kritische Selbstbeobachtungen für die Jurisprudenz im Urheber- und im Arbeitsrecht geliefert.
Employed authors are in a legal area of conflict: On the one hand there is the copyright postulate of the autonomous creator. On the other hand, labor law rates the author as a creative person who exchanges his work for money. To whom should the copyright belong? The legislature only touched on this conflict-prone issue with section 43 UrhG. Although the topic is again of interest in research, the historical dimension continues to be a terra incognita. The present study on the Weimar Republic is an attempt to make the previous understandings of ‘dependent authors’ in today’s legal dogmatics transparent through historical elucidation. In an interplay between connection and distancing, offers are made for the current application of law as well as critical self-observation for the jurisprudence in copyright and labor law.