Arbeitszeiten im Linienverkehr
Alle Vorschriften für Busfahrten bis 50 km
Peter Bagdahn
Die Arbeitszeitregeln für Omnibusfahrer im Linienverkehr bis 50 km unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von den Sozialvorschriften für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr. Bisherige Veröffentlichungen erläutern dennoch die Regeln für beide Verkehrsarten gemeinsam, was nicht nur bei Disponenten und Fahrern zu Unsicherheiten führt.
In dieser praktischen Arbeitshilfe sind die Vorschriften deshalb separat, leicht lesbar und bebildert zusammengefasst. Zum „Linienverkehr“ zählen dabei auch Berufsverkehr, Schülerverkehr, Markt- und Theaterfahrten sowie Verkehre nach der Freistellungsverordnung. Ein Muss für alle Fahrer im Linienverkehr!
Aus dem Inhalt:
– Grundlagen
– Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechungen
– Tägliche Ruhezeiten
– Wöchentliche Ruhezeiten
– Arbeitszeiten
– Kontrollmittel
– Anhang mit Auszügen aus Fahrpersonalverordnung (FPersV), Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)