ASoK-Spezial Die Öffnung des Arbeitsmarktes
Andreas Gerhartl, Benjamin Nadlinger
Die siebenjährige Übergangsfrist für Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit (in bestimmten geschützten Wirtschaftssektoren), die sich Österreich und Deutschland für die EU-8-Mitgliedstaaten (Beitritt zur EU am 1. 5. 2004) ausbedungen haben, ist mit 30. 4. 2011 ausgelaufen. Diese Öffnung der Ostgrenzen bringt massive Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich: