Atypische Arbeitskampfmittel der Arbeitnehmerseite
Arbeitskampfrechtliche Zulässigkeit atypischer Arbeitskampfmittel unter besonderer Berücksichtigung des «Flashmob»-Urteils des Bundesarbeitsgerichts
Philipp Nonnenmühlen
Da der klassische Streik in bestimmten Branchen nicht mehr die erforderliche Druckwirkung erzeugt, steigt die Bereitschaft der Gewerkschaften, auf neuartige und ungewöhnliche Maßnahmen zurückzugreifen. Der «Flashmob» als Arbeitskampfmittel wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer heftig kritisierten Entscheidung für «nicht generell unzulässig» gehalten. Dieses Arbeitskampfmittel und dessen Bewertung durch das BAG stehen im Fokus dieser Publikation. Der Autor setzt sich hierbei ausführlich und kritisch mit dem Urteil des BAG auseinander und entwickelt einen praxistauglichen Vorschlag, anhand welcher Maßstäbe die Wirksamkeit eines atypischen Arbeitskampfmittels in Zukunft beurteilt werden kann. Anhand des entwickelten Schemas wird dabei auch die Wirksamkeit weiterer atypischer Arbeitskampfmittel bewertet. Zudem hinterfragt der Autor kritisch, inwiefern die im Arbeitskampfrecht herausragenden Prinzipien der «Verhältnismäßigkeit» und der «Parität» in Zukunft nebeneinander bestehen können.