AÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Kommentar
Burkhard Boemke, Mark Lembke, Samuel Marseaut
Die Arbeitnehmerüberlassung – auch „Zeitarbeit“ genannt – hat sich nach den „Hartz-Reformen“ des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel“ als Reaktion auf den „Schlecker-Fall“ sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.