Bauträgerverträge im deutschen und polnischen Recht
Wojciech Plesinski
Der Bauträgervertrag bildet für den deutschen und polnischen Immobilienmarkt eine bewährte und verbreitete Form des Immobilienerwerbs. Die Besonderheit dieses Vertrages liegt darin, dass der Bauträger eine noch zu errichtende Immobilie veräußert und dem Erwerber die versprochene dingliche Beteiligung am Bauwerk erst nach der Beendigung der Bauarbeiten und nach Bezahlung des Erwerbspreises gewährt wird. Beide Gesetzgeber – Polen mit dem zivilrechtlichen Gesetz und Deutschland mit einem öffentlich-rechtlichen Regelungsansatz – haben dazu unterschiedliche Regelungsmethoden gewählt.
Im Zentrum dieser Arbeit stehen die rechtlichen Grundlagen, das Zustandekommen und der Inhalt des Bauträgervertrages unter Berücksichtigung der Formanforderungen, Informationspflichten, Beurkundungsfragen, Vertragspflichten sowie Störungstypen. Die praktische Relevanz der Untersuchung ergibt sich ferner aus der Darstellung und Bewertung der Sicherungsmaßnahmen zugunsten des Erwerbers und der unterschiedlichen Lösungsansätze beider Rechtsordnungen in der Insolvenz des Bauträgers.