Bayerisches Jagdgesetz und Bundesjagdgesetz
mit Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes
Bayerisches Jagdgesetz und Bundesjagdgesetz :Sicherung des artenreichen und gesunden Wildbestands und seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung ohne Beeinträchtigung durch das Wild. Sinnvolle Bejagung und die natürliche Verjüngung der Baumarten usw.