Betreutes Wohnen für Senioren
Begriff, Konzept und rechtliche Einordnung in Abgrenzung zu Heimeinrichtungen gemäß dem Heimgesetz
Stephanie Scheppke
Aufgrund der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland gewinnen seniorenspezifische Themen, zu denen auch die Frage nach der passenden Wohnform im Alter gehört, immer mehr an Bedeutung. Eines der Wohnkonzepte für ältere Menschen ist das Betreute Wohnen, das sich sowohl im tatsächlichen als auch im rechtlichen Bereich maßgeblich von den gemeinhin bekannten Einrichtungen der Alten-, Altenwohn- und Altenpflegeheime unterscheidet. Die Verfasserin stellt das Grundprinzip des Betreutes Wohnens – die Verbindung von Wohn- und Dienstleistungsangebot – dar und ordnet die Wohnform rechtlich ein. Zu diesem Zweck werden zunächst der Begriff des Betreuten Wohnens sowie die unterschiedlichen Konzepte näher erläutert. Im Anschluss daran erfolgt die rechtliche Einordnung anhand der Gegenüberstellung von Betreutem Wohnen einerseits und unter das Heimgesetz fallenden klassischen Seniorenwohneinrichtungen andererseits. Es wird die Frage geklärt, wo der Schutz des Heimgesetzes anfängt bzw. aufhört. Zu diesem Zweck ist die Darstellung der Rechtslage bis zur Heimgesetznovellierung sowie seit dieser unter Analyse der jeweiligen Rechtsprechung erforderlich. Die vertragsrechtliche Betrachtung beschäftigt sich vor allem mit den Vertragsparteien, den Vertragsinhalten sowie den Vertragsformen. In Bezug auf letztere werden die Möglichkeiten der integrierten und separaten Vertragsgestaltung zur Sprache kommen und anhand von Rechtsprechung überprüft werden.