Betriebsstättenbesteuerung
Montagen und Anlageneerichtung im Ausland
Stefan Bendlinger
Die grenzüberschreitende Tätigkeit deutscher Unternehmer hat in mindestens zwei Staaten steuerrechtliche Konsequenzen. Während Unternehmen mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, erweckt die