COVID-19 Abmilderungsgesetze
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht u. a.
David-Alexander Busch, Lars Grupe, Andreas Kästner, Mario Nawroth, Volker Römermann, Christine Scheel
Zum Werk
Mit inzwischen zwei Gesetzen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 und vom 15. Mai 2020 nimmt der Gesetzgeber tiefe Einschnitte in eine Reihe von Rechtsbereichen vor:InsolvenzrechtGesellschaftsrechtMietrechtDarlehensrechtDauerschuldverhältnisseVeranstalterverträgeBenutzungsverträge
Vorteile auf einen Blickhoch aktuelle Kommentierunggeschrieben von erfahrenen Praktikerngerade jetzt ist Orientierung unabdingbarHinweise zur Haftungsvermeidung bei Beraternsämtliche Neuerungen durch die „Abmilderungsgesetzgebung“ umfasstBerücksichtigung bisheriger Rechtsprechung und Literatur zu COVID-19
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmer.