Das datenschutzrechtliche Transparenzgebot
Die Grenzen des individuellen Datenschutzes anhand verdeckter Datenverarbeitungen im Internet
Benjamin Manthey
Die alltägliche Benutzung von Informationstechnologie verschafft dem Nutzer schon lange nicht mehr nur die von ihm gewünschten Informationen. Mit der ständigen Onlinenutzung von Geräten – wie Computer, Smartphone und Tablet – wird der Nutzer selbst gleichsam zu einer wertvollen Informationsquelle. Zur Herstellung von Waffengleichheit zwischen Verantwortlichen und Betroffenen kennt das Datenschutzrecht den Grundsatz der Transparenz. Die Arbeit legt den Schwerpunkt auf Datenverarbeitungen, die nicht offen erkennbar und für die eine entsprechende Information der Betroffenen zwingend ist, um den Schutzzielen des Datenschutzrechts gerecht zu werden. Die Arbeit ist hierbei zweigliedrig und erfasst zunächst die wesentlichen rechtlichen Grundlagen. Diese werden dann anhand praktischer Beispiele, die vertieft auch technisch analysiert werden, abgeglichen. Schließlich werden unter Rückgriff auf diese Vorarbeiten Problemstellen und Verbesserungspotentiale des Transparenzgebots und seiner tatsächlichen und legislativen Umsetzung aufgezeigt.