Das neue Ausweisungsrecht
Katharina Bode
Zum 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber das Ausweisungsrecht (§§ 53–55 AufenthG) grundlegend neu geordnet und seither kaum verändert. Die Verfasserin analysiert diese Neustrukturierung.
Sie arbeitet im ersten Teil die Geschichte des Ausweisungsrechts auf. Im zweiten Teil analysiert sie die neuen Vorschriften, um diese im dritten Teil evaluierend zu bewerten.
Das Ausweisungsrecht ist ein rechtswissenschaftlich, gesellschaftlich und politisch wichtiges Thema. So ist die Zahl der Ausweisungen zuletzt gestiegen. Auch nimmt der Gesetzgeber gesellschaftliche Ereignisse immer wieder zum Anlass für Änderungen im Ausweisungsrecht. Die Arbeit stellt daher eine geeignete Basis für diejenigen dar, welche mit und an dem neuen Ausweisungsrecht arbeiten.