Der gemeineuropäische «ordre public»
Julia Kerst
Die Bedeutung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen wächst mit der heutigen Internationalisierung des Rechtsverkehrs. Innerhalb der Europäischen Union wird eine möglichst weitgehende Freizügigkeit gerichtlicher Entscheidungen angestrebt, die nur durch eine großzügige Anerkennungs- und Vollstreckungspraxis erreicht werden kann. Diese hängt entscheidend von der Handhabung des ab. Dazu werden Beispiele aus dem nationalen Recht Deutschlands, Frankreichs und Englands untersucht. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß durch das Gemeinschaftsrecht, das EuGVÜ und die EMRK einheitliche Grenzen bei der Anwendung der nationalen -Klausel bestehen. Die Einhaltung dieser Grenzen ist gerichtlich durch den EuGH und den EGMR kontrollierbar.