Der Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Urhebern
Unter besonderer Berücksichtigung von Religionsgemeinschaften als Eigentümer urheberrechtlich geschützter Werke
Manuel Diller
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk durch den Eigentümer verändert, so kann dies die Interessen des Urhebers an dessen unverändertem Bestand beeinträchtigen. Häufig tritt dieser Konflikt bei Bauwerken auf, problematisch ist er, weil sowohl die Interessen des Bauherrn als auch die des Architekten durch Art. 14 GG geschützt sind. Daher muss im Einzelfall ein verhältnismäßiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen gefunden werden. Leitlinien für einen solchen Ausgleich, die eine zuverlässige Prognose über den Ausgang eines Rechtsstreits zwischen Eigentümer und Urheber ermöglichen und so Rechtssicherheit schaffen könnten, haben die Gerichte bisher nicht zu entwickeln vermocht. Die vorliegende Untersuchung will dieses Defizit durch Gewichtung und Systematisierung der maßgeblichen Abwägungskriterien beseitigen.