Der Nachweis im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren
Benjamin Höchstetter
Die Arbeit untersucht in einer Pionierleistung, inwieweit Beweismittel, die von den Zollverwaltungsbehörden im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erhoben wurden, verwendet werden dürfen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig praktizierte Prüf- und Sanktionspraxis nicht nur gegen einfachgesetzliche Normen, sondern auch gegen das Verfassungsrecht verstößt: So dürfen Arbeitgeber nicht einfach „ins Blaue hinein“ kontrolliert werden. Betroffene Personen sind über ihr bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Müssen Sie Dokumente anfertigen oder vorlegen, greift zu ihrem Schutz ein straf- bzw. bußgeldrechtliches Beweisverwertungsverbot ein. Indem diese und zahlreiche weitere potentielle Rechtsverstöße der Kontrollbehörden betrachtet werden, sollen betroffenen Arbeitgebern, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen, Argumente an die Hand gegeben werden, damit sie sich gegen sie tangierende rechtswidrige Prüfungen zur Wehr setzen können.