Der Parallelvertrieb von Arzneimitteln
Synonym oder echter Unterschied zum Parallelimport?
Thomas-Johannes Jochheim
Unter dem Parallelvertrieb von Arzneimitteln versteht man den Handel mit zentral über die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Arzneimitteln. Er ist abzugrenzen vom älteren und deutlich bekannteren Parallelimport, der den Handel mit national zugelassenen Arzneimitteln beschreibt. Obwohl die Anzahl zentral zugelassener Arzneimittel in der Europäischen Union stetig steigt und der Parallelvertrieb den Parallelimport längst im Umsatz überholt hat, spielt er in der Literatur bislang nur eine Nebenrolle. Thomas-Johannes Jochheim nimmt den Parallelvertrieb aus diesem Grund genauer in Augenschein. Unter Darstellung marken- und arzneimittelrechtlicher Probleme geht er der Frage nach, ob der Parallelvertrieb als bloßes Synonym des Parallelimports verstanden werden muss oder ein echter Unterschied zwischen beiden Handelsformen besteht.