Der Rechtsraum
Praktische Philosophie
Hermann Schmitz
In dem Buch wird mit phänomenologischer Methode und kritischer Vorsicht, empirisches und historisches Material reichlich verwertend, über der in Band III, Teil 2 dieses Werkes entwickelte Lehre vom Gefühlsraum die gesamte praktische Philosophie – speziell die Rechts-, Staats-, und Moraltheorie – neu aufgebaut. Die Grundbegriffe der allgemeinen Rechtslehre und der Ethik werden mit vielfach neuer, präzisierender Sinngebung auf nicht wegdeutbare Lebenserfahrungen zurückgeführt, ausgehend von einer allgemeinen Normenlehre, der sich auch eine allgemeine Theorie der Institutionen und Organisationen anschließt. Eigenart und anthropologische Wichtigkeit des Staates und des Geldes werden herausgearbeitet und Haupttypen der Staatserfassung von daher beleuchtet. Strafrecht und Rechtsfindung erhalten neue theoretische Grundlagen. Die Lehre von der menschlichen Freiheit wird radikal umgestaltet und erstmals erfolgreich ausgeführt. Die Moral wird vom Gewissen her als spezielle Rechtsordnung verstanden und vom Ethos unterschieden. dabei lehnt der Autor die Wertethik und den Dezisionismus, nicht aber den ethischen Relativismus ab.