Der Schutz der Privatsphäre im Zivilrecht
Eine historisch-vergleichende Untersuchung zum deutschen, französischen und englischen Recht vom ius commune bis heute
Stephan Balthasar
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 in der Sache Caroline v. Hannover/Deutschland (59320/00) hat eine lebhafte Diskussion über den Schutz der Privatsphäre und den Einfluss auf die Medien- und Meinungsfreiheit entfacht. Dies ist Anlass genug, einen näheren Blick auf den Konflikt zwischen individuellen Geheimhaltungsinteressen und öffentlichen Informationsinteressen zu werfen. Nach dem jetzigen Stand der Forschung liegen Welten zwischen dem französischen, dem deutschen und dem englischen Persönlichkeitsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Stephan Balthasar untersucht, ob dieser Befund nach dem englischen Human Rights Act 1998 und der Entscheidung des House of Lords im Fall Campbell v. MGN ([2004] UKHL 22) immer noch zutrifft. Dabei werden zunächst in einem historischen Teil Ansätze zu einem Schutz von Privatgeheimnissen herausgearbeitet, die bereits im Usus modernus auf der Grundlage der aus dem römisch-kanonischen Recht rezipierten actio iniuriarum entwickelt wurden. Ausgehend von den historischen Differenzen untersucht der Autor im vergleichenden Teil, inwiefern sich die drei Rechtsordnungen heute aufeinander zubewegt haben. Dabei wird deutlich, dass inzwischen weitgehende Übereinstimmungen bestehen, gleichzeitig aber die Materie dem im Einzelfall entscheidenden Richter einen erheblichen rechtspolitischen Beurteilungsspielraum gibt. Die von der Studienstiftung des Deutschen Volkes und der Stiftung Pressehaus geförderte Arbeit wurde 2005 mit dem Kulturpreis Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der E.ON Bayern AG ausgezeichnet.