Der Selbstständige in der Insolvenz
Eine insolvenzrechtliche Betrachtung des (zahn-)ärztlichen Berufes
Adrian Bugger
Das Berufsbild der Ärzte und Zahnärzte befindet sich in einem stetigen
Wandel. Das traditionelle, idealisierte Bild des (Zahn-)Arztes als selbstloser
Heiler ist überkommen. Es zeichnet sich eine deutliche Entwicklung
hin zur – oftmals kritisierten – Kommerzialisierung des (zahn-)ärztlichen
Berufes ab. In der Folge steht der selbstständige (Zahn-)Arzt vermehrt vor
wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen.
Damit erhöht sich zwangsläufig auch die insolvenzrechtliche Relevanz
des (zahn-)ärztlichen Berufes. Die ohnehin schon bestehenden insolvenzrechtlichen
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer selbstständigen
Tätigkeit des Schuldners erfahren in der Insolvenz eines selbstständigen
(Zahn-)Arztes weitere Verschärfungen. Zum einen ist die Berufsausübung
in erheblichem Maße durch das besonders schutzwürdige Vertrauensverhältnis
zwischen (Zahn-)Arzt und Patient geprägt. Zum anderen unterliegt
der (Zahn-)Arzt einer Reihe von besonderen und teilweise einschränkenden
berufsrechtlichen Vorschriften, die auch im Insolvenzverfahren
Bedeutung erlangen.
Der Autor untersucht die Problemstellungen, die sich im Insolvenzverfahren
eines selbstständigen Schuldners ergeben und berücksichtigt dabei
insbesondere die weiteren Besonderheiten und Rechtskollisionen, die
bei Ausübung einer selbstständigen (zahn-)ärztlichen Tätigkeit auftreten.
Hierbei wird das insolvenzrechtliche Instrumentarium unter Berücksichtigung
der jüngsten Reformbemühungen des Gesetzgebers auf seine Tauglichkeit
zur Bewältigung der Insolvenz dieser besonderen Berufsgruppe
überprüft.