Der telefonische Vertrieb von Finanzinstrumenten
Stephan Schulz
Die vorliegende Studie untersucht den Gesamtkomplex des telefonischen Vertriebs von Finanzinstrumenten aus rechtlicher Sicht. Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung, die je nach Vertragspartner, Ausführungsart und Finanzinstrument unterschiedliche Normenkomplexe im Zivil- und Aufsichtsrecht tangiert. Das Buch gliedert sich thematisch in einzelne Rechtsbereiche, innerhalb derer verbraucherschutzrechtliche, aufsichtsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte beleuchtet werden. Es war beispielsweise lange umstritten, ob Situationen im Privatkundengeschäft denkbar sind, in denen einem telefonisch agierenden Kunden ein Widerrufsrecht unter fernabsatzrechtlichen Gesichtspunkten (§§ 312b ff. BGB) zustehen kann. Diese äußerst praxisrelevante Fragestellung wird eingehend untersucht. Das nationale Aufsichtsrecht verlangt den Banken darüber hinaus beim Telefonvertrieb einen zusätzlichen Dokumentations- und Informationsaufwand ab, der ebenfalls erläutert wird. Hinzu kommt ein spezielles Rücktrittsrecht (§ 34 Abs. 2a S. 4 WpHG), das dem Kunden bei nicht richtigem oder unvollständigem Protokoll einzuräumen ist. Werbende Telefonanrufe können wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, wenn der Kunde nicht zuvor ausdrücklich in diese eingewilligt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). In diesem Zusammenhang wird u.?a. eine praxisrelevante Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs vorgestellt, die dazu geführt hat, dass formularmäßige Einwilligungen nicht mehr per se als AGB-rechtlich unzulässig anzusehen sind. Abschließend werden die herausgearbeiteten Risikofaktoren auf ihre praktischen Konsequenzen hin untersucht. Es wird deutlich, dass der administrative Aufwand stetig zugenommen hat und gleichzeitig sowohl von legislativer als auch von judikativer Seite zusätzliche Haftungsrisiken drohen. Trotzdem ist der telefonische Vertrieb von Finanzinstrumenten für die Banken aufgrund seiner wirtschaftlichen und praktischen Bedeutung sowie seines Servicecharakters auch in Zukunft unverzichtbar.