Der verkürzte Datenschutz
Versuch einer Korrektur der Defizite und Diskrepanzen im justitiellen und Sicherheitsbereich der Europäischen Union
Spiros Simitis
Gleich dreimal hat der Rat der Innen- und Justizminister einheitliche Datenschutzregeln für alle Informationssysteme gefordert. Genutzt hat es nichts, und zwar selbst dann, wenn, wie im Juni 2003, eine verbindliche Frist festgesetzt wurde. Statt dessen ist fast nur noch von der Notwendigkeit die Rede, neue Daten aufzunehmen, mehr Zugriffsmöglichkeiten vorzusehen und überhaupt die einzelnen Systeme besser zu verzahnen. Und dies obwohl der Verfassungsentwurf der Union den Datenschutz ausdrücklich als eine der Grundvoraussetzungen ihrer demokratischen Struktur erkennt.
Die Studie von Spiros Simits greift diesen Entwurf auf und legt die Verabschiedung der längst fälligen nationalen Datenschutzvorschriften nahe. Wie dies – unter Berücksichtigung der veränderten Sicherheitsrisiken, aber auch der zu respektierenden Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger – geschehen kann, zeigt das Gutachten auf, das der Autor für das Bundesministerium erstellt hat und dessen Vorschläge auch in den Vorarbeiten zum Ratsbeschluss vom Juni 2003 aufgegriffen wurden.