Deutsche Kodierrichtlinien 2020
Allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren
Aktuelle Richtlinien für die DRG-Verschlüsselung im stationären Bereich
Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKG) für das Jahr 2020 angepasst.
Die umfassende Überarbeitung dient der Verschlankung der Kodierrichtlinien im Sinne einer Beschränkung auf
die ausdrücklich durch die DKR zu regelnden Sachverhalte. Die Änderungen gegenüber der Vorauflage sind
mit einem seitlichen Randstrich gekennzeichnet.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
– Kondensierung und Streichung zahlreicher DKR zur Vermeidung inhaltlicher Redundanzen
– Kennzeichnung der Änderungen zur Vorversion
– Klarstellung zu spezifischen Fallkonstellationen
– Redaktionelle Überarbeitung
– Anpassung an die ICD-10-GM Version 2020 und den OPS Version 2020 sowie die G-DRG-Klassifikation Version 2020