Deutsches Seehandelsrecht
(Handelsgesetzbuch: Buch IV, Seehandel, in der Fassung des Gesetzes vom 10. V. 1897 und des Abänderungsgesetzes vom 2. V1. 1902) nebst einem Anhang enthaltend die Nebengesetze
Martin Leo
Frontmatter — Vorwort — Inhaltsübersicht — Verzeichnis der Abkürzungen — Berichtigungen und Zusätze — Vorbemerkung — Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 474—483) — Zweiter Abschnitt. Rheder und Rhederei (§§ 484-510) — Dritter Abschnitt. Schiffer (§§ 511—555) — Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern (§§ 556-663) — Fünfter Abschnitt. Frachtgeschäft zur Beförderung von Reisenden (§§ 664-678) — Sechster Abschnitt. Bodmerei (§§ 679-699) — Siebenter Abschnitt. Haverei (§§ 700—739) — Achter Abschnitt. Bergung und Hülssleistung in Seenoth (§§ 740-753) — Neunter Abschnitt. Schiffsgläubiger (§§ 754-777) — Zehnter Abschnitt. Versicherung gegen die Gefahren der Seeschiffahrt — Elster Abschnitt. Verjährung (§§ 901—905) — Anhang I. Vergleichende Zusammenstellung der das Seerecht betreffenden Artikel des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs und der Paragraphen des neuen Handelsgesetzbuchs — Anhang II. Nebengesetze und Verordnungen — Alphabetisches Register — Backmatter