Die Abwicklung deutsch-tschechischer Erbfälle
Christoph Kurzböck
Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere seit dem Ende des Eisernen Vorhangs ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Mobilität. Auch werden immer mehr gemischtnationale Ehen geschlossen, insbesondere im Grenzgebiet. Kommt es dann zu einem Todesfall, bei dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nicht in dem Land hatte, dessen Staatsangehörigkeit er besaß bzw. hinterlässt er Vermögen in mehreren Ländern, dann ergibt sich daraus die Problematik eines internationalen Erbfalles. Bei der Abwicklung eines solchen Nachlasses werden dann insbesondere folgende Fragestellungen relevant: Nach welchem Recht hat die Abwicklung zu erfolgen? Ist eine internationale Zuständigkeit der jeweiligen Nachlassgerichte gegeben? Wer ist berechtigt, Abwicklungsmaßnahmen vorzunehmen? Welche Befugnisse haben die abwicklungsberechtigten Personen? Wie können sie diese Befugnisse im Rechtsverkehr nachweisen? Kommt es zu einer Doppelbesteuerung? Die Beantwortung dieser Fragen wirft in Theorie und Praxis zum Teil erhebliche Probleme auf. Die Arbeit untersucht diese Fragestellungen und gibt einige praktische Gestaltungsempfehlungen.