Die Arzneimittelrabattverträge der gesetzlichen Krankenversicherungen
Eine Studie über Probleme bei ihrer Umsetzung an der Schnittstelle von Arzt und Apotheker
Judith Rommerskirchen, Marion Schaefer
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen trotz zahlreicher Gesundheitsreformen und Regulierungsmaßnahmen kontinuierlich. Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das am 1. Mai 2006 in Kraft trat, wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern zu schließen, um ihre Versicherten preisgünstiger mit Arzneimitteln zu versorgen. Die praktische Umsetzung dieser Rabattverträge erfolgte jedoch erst mit der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG): Apotheken sind seit dem 1. April 2007 verpflichtet, ein rabattiertes wirkstoffgleiches Arzneimittel statt des verordneten abzugeben, sofern der verordnende Arzt nicht ausdrücklich den Austausch ausgeschlossen hat. Die Umsetzung der Rabattverträge kann vor allem bei den Patienten zu Veränderungen der individuellen Arzneimittelversorgung führen. Häufig erhalten sie ein anderes Präparat als das bisher gewohnte. Die Entscheidung, welches Arzneimittel abgegeben wird, trifft nicht mehr der behandelnde Arzt, sondern die Apotheke, welche die von den Krankenkassen geschlossenen Rabattverträge umsetzen muss. Die rabattbedingte Substitutionspflicht der Apotheke kann dabei zum einen durch den verordnenden Arzt durch das Streichen des Aut-idem-Feldes auf dem Rezept ausgeschlossen werden, zum anderen bei pharmazeutischen Bedenken von der Apotheke durch den Aufdruck einer Sonder-PZN abgelehnt werden. Judith Rommerskirchen hat in ihrer vorliegenden Studie anhand von Verordnungen der ktpBKK untersucht, bei welchen Arzneistoffen, Arzneiformen und Patientengruppen aufgrund ärztlicher oder pharmazeutischer Bedenken kein Austausch gegen ein Rabattarzneimittel erfolgt ist. Überraschenderweise machten Apotheker signifikant seltener von der Möglichkeit Gebrauch, den rabattbedingten Arzneimittelwechsel abzulehnen, als die verordnenden Ärzte. Das Buch wendet sich an jeden, der sich mit den Problemen der Arzneimittelrabattverträge und ihrer Umsetzung beschäftigt oder informiert auseinandersetzen will.