Die einstweilige Anordnung im Kartellverfahren
Thomas Tüxen
Im Rahmen des Verfahrens vor den Kartellbehörden sind den Behörden durch 56 GWB weitreichende Möglichkeiten eröffnet worden, einstweilige Anordnungen erlassen zu können. Im Rahmen der Untersuchung wird durch graphische Darstellungen und Auswertungen das «Schicksal» einer einstweiligen Anordnung vom Erlass durch das Bundeskartellamt bis zum Ergebnis im Rechtsmittelverfahren verfolgt. Zudem werden aus der Untersuchung der Entscheidungspraxis die gesetzlich nicht fixierten Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung abgeleitet und konkretisiert. Weiterhin untersucht der Verfasser die verfahrensrechtliche Problematik von einstweiligen Anordnungen und beschäftigt sich mit einem Ausblick hinsichtlich der gänzlich ungeklärten schadensersatzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erlass von ungerechtfertigten einstweiligen Anordnungen.