Die Föderalismusreform 2006.
Konzeption, Kommentar, Kritik.
Hans Meyer
Die Föderalismusreform 2006 ist die thematisch umfassendste und wohl auch bedeutendste Reform des Grundgesetzes in seiner über fünfzigjährigen Geschichte. Sie gestaltet die Machtverhältnisse zwischen Bund und Ländern neu. Ihr Kompromisscharakter ist dem eingeschlagenen Verfahren geschuldet, welches eine durchgehend konzeptionelle Arbeit nicht zuließ. Dass der Kompromiss sich auch auf Details erstreckt, wird weitere Reformen provozieren. In wichtigen Punkten ist sie eine späte Emanzipation von den Rücksichten, die der Parlamentarische Rat zu nehmen hatte, und zugleich eine wichtige Korrektur der verunglückten Reform 1994 sowie ihrer mehr als rigorosen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
Hans Meyer legt neben den Reformzielen die Genese der Reform dar, an welcher er als Sachverständiger sowohl formell als auch informell intensiv beteiligt war, und analysiert die Wirkung des eingeschlagenen Verfahrens auf die Ergebnisse. Der umfangreiche Hauptteil enthält eine eingehende Kommentierung aller Grundgesetzänderungen, wobei die Entstehungsgeschichte wichtige Aufschlüsse zur Auslegung mancher Kompromisse zu geben vermag. Darüber hinaus werden die ersten selbstkritischen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts zu der seit 1958 vertretenen »Einheitsthese« aufgenommen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der übermäßigen Politikverflechtung hat, und auch für die Steuergesetze Wege der Überwindung aufgezeigt.