Die geheime Unternehmensinformation
Grundrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als Schranke einfachrechtlicher Informationsansprüche
Hannes Beyerbach
Der Erfolg eines Unternehmens gründet sich häufig auf geheim gehaltenem Wissen, das es als Wettbewerbsvorsprung zu Geld macht. Gleichzeitig gewährt das einfache Gesetzesrecht an vielen Stellen Informationsansprüche – sei es zwischen Privaten oder von Privaten gegenüber dem Staat -, die in diese unternehmerische Geheimsphäre eindringen. Hannes Beyerbach untersucht, inwiefern sich die Unternehmen zur Abwehr solcher Ansprüche auf den Schutz der Grundrechte berufen können. Seine Untersuchung baut den Geheimnisschutz für Unternehmen auf dem Schutz seiner Informationen auf und entwickelt den Informations- und Geheimnisschutz aus einem Zusammenspiel von informationeller Selbstbestimmung und unternehmerischer Freiheit. Die Direktiven dieses „schutzergänzenden Grundrechtsverbundes“ lassen übergreifende Wertungen für alle einfachrechtlichen Informationsansprüche zu, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Ansprüche der Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG, VIG) gelegt wird. Für seine Arbeit wurde Hannes Beyerbach mit dem Wissenschaftspreis der Universität Passau 2012 (Dissertationspreis des Vereins der Freunde und Förderer der Universität Passau e.V.) ausgezeichnet.