Die Geschäftsleiterpflichten.
Eine rechtsvergleichende Abhandlung zum deutschen und englischen Kapitalgesellschaftsrecht.
Dorothea Bedkowski
Der Missbrauch von Leitungsmacht steht im Mittelpunkt der Corporate Governance-Debatte. Häufig wird dabei der Ruf nach schärferen Sanktionen oder effektiveren Klagemöglichkeiten laut. Die Dissertation basiert hingegen auf der Annahme, dass eine bloße Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten genügen könnte, um das Verhalten der Geschäftsleitung bereits ex ante positiv zu beeinflussen. Die gesetzlichen Generalklauseln sprechen von dem „ordentlichen Geschäftsleiter“, ohne ihn näher zu umschreiben. Offenbar kommt es auf die korrekte Erfüllung der Pflichten gegenüber der Gesellschaft an. Was aber sind die Pflichten eines Geschäftsleiters?
Die Frage wird erstmals durch rechtsvergleichende Betrachtung des englischen Gesellschaftsrechts beantwortet. Dabei steht die hohe Qualität der britischen Corporate Governance außer Zweifel. Interessant ist auch die Tradition, von „directors‘ duties“ statt „directors‘ liability“ zu sprechen. Besondere Beachtung verdient aber die aktuelle Reform des gesamten Gesellschaftsrechts. Eines ihrer Ziele ist die Kodifizierung der umfangreichen Rechtsprechung in einem handlichen gesetzlichen Pflichtenkatalog.
Die Verfasserin zeigt auf, wie die Systematisierung und Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten auch hierzulande gelingen und für mehr Rechtssicherheit sorgen können. Hierbei erweist sich die Abkehr von dem Konzept des „Unternehmensinteresses“ zugunsten einer stärkeren Orientierung an den Belangen der Gesellschafter als hilfreich. Die Darstellung wird durch einen Blick auf Sanktionen und ihre praktische Durchsetzung abgerundet.