Die Hauptversammlung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
Eine Untersuchung der methodischen Grundlagen und der Unterschiede zu den nationalen Aktiengesellschaften, insbesondere zur deutschen Aktiengesellschaft
Ulrich Brandt
Nach einer jahrzehntelangen Diskussion tritt die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 in Kraft. Aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts folgen Besonderheiten für die Anwendung des nationalen Aktienrechts: In welchen Bereichen weicht nun das Recht der Hauptversammlung der SE von der Regelung des nationalen Aktienrechts ab? Ausgehend von normsystematischen Überlegungen behandelt der Verfasser die Zuständigkeitsordnung in der SE und deren Satzung. Er zeigt in diesem Zusammenhang die Zuständigkeiten der Hauptversammlung auf und kommt zu dem Ergebnis, dass für die SE keine nationale «Holzmüller»-Zuständigkeit besteht. In zwei weiteren Abschnitten stellt er Besonderheiten im Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere der Einberufung und Beschlussfassung, dar.