Die Informationsbeschaffung im Zivilprozeß
Ein Vergleich zwischen dem deutschen, US-amerikanischen und japanischen Recht
Motoko Yoshida
Japan hat vor gut 100 Jahren die deutsche Civilprozeßordnung 1877 rezipiert und erst 1996 mit der neuen Zivilprozeßordnung für das Erkenntnisverfahren ein vom amerikanischen Recht inspiriertes, aber doch an die Bedürfnisse eines deutschen dogmatischen Systems angepaßtes Informationsbeschaffungssystem eingeführt. Die Arbeit vergleicht das deutsche Recht nicht nur mit dem US-amerikanischen Bundesrecht, sondern stellt auch das japanische System, insbesondere die darin enthaltene Pflicht zur Vorlage von Urkunden und Augenscheinsobjekten, vor und entwickelt im Rahmen eines Vergleichs dazu Reformvorschläge für das deutsche Recht.