Die kognitiven Normelemente des UN-Kaufrechts
Wissen und Unkenntnis im CISG
Melanie Ch Würz
Das UN-Kaufrecht (CISG) setzt in zahlreichen Normen die Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis eines Umstandes voraus. Allerdings besteht zu fast jeder dieser Regelungen ein Streit über die Bedeutung des kognitiven Tatbestandsmerkmals. Die Verfasserin unternimmt es in dieser Studie erstmals, die verschiedenen Kenntniselemente systematisch zu untersuchen und zu analysieren. Die Auslegung und praktische Anwendung von kognitiven Elementen im UN-Kaufrecht gehört zur alltäglichen Arbeit mit diesem wohl bedeutendsten Regelwerk des internationalen Handelsverkehrs. Gerade das einheitliche Verständnis von normativen Begriffen wie den Kenntniselementen unterliegt aber ständig der Gefahr der Erosion durch einzelstaatliche Auslegungs- und Anwendungsvarianten. Zu diesen materiellrechtlichen Unsicherheiten treten die prozessualen Probleme der Beweisbarkeit von subjektiven Merkmalen wie Kenntnis und Unkenntnis hinzu. Die in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Anwendung der kognitiven Elemente können erhebliche negative Auswirklungen auf die internationale Rechtspraxis haben. In dieser Untersuchung wird eine Einzelanalyse der verschiedenen Kenntniselemente unter Einbeziehung der zweckmäßigen Auslegungsmethoden und unter Berücksichtigung der praktischen Erwägungen des internationalen Handelsverkehrs präsentiert. Mit ihren spezifischen Ergebnissen leistet die Verfasserin einen wichtigen Beitrag für die einheitliche Anwendung des UN-Kaufrechts. Darüber hinaus beleuchtet das Werk die Ziele und den allgemeinen Sinn von kognitiven Normelementen in einer übergreifenden Sichtweise. Diese Erkenntnisse gelten für alle vertragsrechtlichen Gesetze und Regelwerke und bieten daher auch außerhalb des UN-Kaufrechts maßgebliche Anhaltspunkte für die Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen, die an ein Wissen anknüpfen.