Die neue EU-Marktüberwachungsverordnung
Praxisleitfaden für die Herausforderungen im europäischen Produktsicherheitsrecht
Carsten Schucht
Mit der neuen Marktüberwachungsverordnung wird sich das europäische Produktsicherheitsrecht 2021 grundlegend verändern. Sie tritt am 1.1. bzw. 16.7.2021 in Kraft.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels und der immer komplexeren globalen Lieferketten werden eine effektive Marktüberwachung und Zollkontrolle zu zentralen Voraussetzungen eines fairen Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt. Die EU-Marktüberwachungsverordnung ist jedoch nicht nur für die Marktüberwachungsbehörden relevant; sie hebt darüber hinaus neue Aufgaben bzw. Pflichten für ganz unterschiedliche Wirtschaftsakteure aus der Taufe, die zum Teil bislang – wie insbesondere die Fulfilment-Dienstleister – vom europäischen Produktsicherheitsrecht noch gar nicht ausdrücklich erfasst wurden. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um neue Pflichten von in der EU ansässigen Wirtschaftsakteuren bezüglich der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen, die Meldung risikobehafteter Produkte und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zum Zwecke der Marktkorrektur.
Praktisch wichtig ist im Übrigen auch die Reform der behördlichen Informations- und Kommunikationsysteme wie z.B. RAPEX, die im Ergebnis zu einer wirksameren Ausgestaltung führen soll.
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