Die neue Grundrente
Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
Sylvia Schmidt
Zum Werk
Durch die zum 1.1.2021 neu eingeführte „Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ erhalten alle diejenigen, die zwar jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber dennoch im Alter nur eine geringe Rente erwarten können, im Alter eine Besserstellung gegenüber diejenigen, die nie oder nur wenig gearbeitet haben.
Die Neuerscheinung gibt Richtern und Rechtsanwälten sowie Renten- und Steuerberatern einen leicht verständlichen Überblick über das neue Grundrentengesetz vom 12.8.2020.
Vorteile auf einen BlickPraxisratgeber schon zum Beginn der neuen Regelungenfür Juristen und alle Berater von Rentenempfängern
Zielgruppe
Für Sozialrichter, Fachanwälte für Sozialrecht, Rechtsanwälte, Rentenberater und Steuerberater.