Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen
Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber
Manfred Wilde
Auf der Basis breiter und so für den Untersuchungsbereich bisher nicht durchgeführter Quellenforschung stellt Wilde 163 Güterkomplexe vor, die in den ehemaligen Ämtern Delitzsch, Düben, Eilenburg und Torgau sowie in Teilen der Ämter Belgern, Liebenwerda, Lützen, Merseburg, Mühlberg und Wittenberg bis 1815 zum Kurfürstentum bzw. Königreich Sachsen gehörten und seit 1990 wieder Bestandteil des Freistaates Sachsen sind; in Mittelalter und früher Neuzeit lagen sie in den Territorien beider wettinischer Linien (1485-1547) sowie des Hochstifts Merseburg, was der Arbeit überterritoriales Gewicht gibt.