Die Sanierungsverschmelzung der GmbH im Konzern
Florian Olms
Der Autor untersucht, ob eine Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz ein taugliches Sanierungsinstrument einer GmbH im Konzern im Falle der Überschuldung darstellen kann. Angesichts der zunehmenden Zahl von GmbHs in Konzernen, kommt der Beantwortung dieser Frage eine nicht unerhebliche praktische Bedeutung zu. Da sich die Problematik auf der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht befindet, bedarf es neben der Analyse der Auswirkungen einer Verschmelzung auf die Überschuldung einer GmbH auch der umfassenden Prüfung, ob gesellschaftsrechtliche Vorgaben bzw. Folgen des GmbHG und des UmwG einer Verschmelzung rechtlich und/oder faktisch entgegenstehen. Der Verfasser führt zunächst Gründe an, weshalb die Abwendung eines Insolvenzverfahrens insbesondere im Konzern von Vorteil sein kann. Hierbei setzt er sich im Schwerpunkt mit aktuellen Gesetzesänderungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auseinander. Darauf folgt eine Darstellung des aktuellen und des zukünftigen Überschuldungsbegriffs. Der Autor geht dabei der Frage nach, ob eine GmbH in einzelnen Konzernkonstellationen überhaupt überschuldet sein kann und daher eine Sanierungsverschmelzung notwendig ist. Im Folgenden prüft der Autor, ob einer Sanierungsverschmelzung gesetzliche Vorgaben entgegenstehen. Schwerpunkt ist hier einerseits die Darstellung der Notfrist des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO und andererseits die Auseinandersetzung mit den Kapitalerhöhungsvorschriften des GmbHG. Dabei wird insbesondere geprüft, ob eine GmbH als Sacheinlage bei Überschuldung grundsätzlich nicht werthaltig im Sinne der Kapitalerhöhungsvorschriften ist. Zur Frage, ob die Kapitalerhöhungsvorschriften im Rahmen einer Verschmelzung überhaupt Bedeutung erlangen, stellt der Autor die maßgebliche Vorschrift des § 54 UmwG und auch die neu geschaffene Möglichkeit des Anteilverzichts vor. Zuletzt geht der Autor auf die Folgen einer Sanierungsverschmelzung ein. Der Darstellung der steuerrechtlichen Folgen auf der Ebene des UmwStG folgt eine Auseinandersetzung mit Haftungsvorschriften für die GmbH- Gesellschafter und einer möglichen Anfechtbarkeit des Anteilsverzichts im Rahmen des Umwandlungsgesetzes.