Die überschießende Umsetzung von Richtlinien
Tatbestand und Rechtsfolgen der autonomen Erstreckung des Regelungsgehalts einer Richtlinie auf Sachverhalte außerhalb ihres Anwendungsbereichs durch den nationalen Gesetzgeber
Gert Brandner
Im Zuge der «Europäisierung des Privatrechts» ist das Phänomen der überschießenden Umsetzung von Richtlinien erst in jüngerer Zeit ins Blickfeld geraten. Um Systembrüche zu vermeiden, erstreckt der nationale Gesetzgeber oftmals den Regelungsgehalt einer Richtlinie autonom auf Sachverhalte außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Der Autor hat sich die Aufgabe gestellt, die Rechtsfolgen einer solchen überschießenden Umsetzung näher zu bestimmen. Insbesondere geht er der Frage nach, ob das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie gilt. Daneben untersucht er, ob der EuGH auch dann im Vorlageverfahren zuständig ist, wenn ihm eine Frage zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht vorgelegt wird, die anlässlich eines Sachverhalts relevant wird, der nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich einer Richtlinie fällt.