Dingliche Rechte als städtebauliche Gestaltungsmittel
Christian Tennie
Diese Studie stellt dar, wie sich beschränkte dingliche Rechte des Zivilrechts zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nutzen lassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die Kommune als Trägerin der Bauleitplanung dingliche Rechte anstelle oder zur Ergänzung öffentlich-rechtlicher Planungsinstrumente einsetzen kann und darf. Dabei werden die Probleme des Verwaltungsprivatrechts ebenso erörtert wie die Frage nach der Durchsetzbarkeit der angewendeten zivilrechtlichen Instrumente. Den Abschluss der Arbeit bildet ein umfassender Vergleich von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Instrumenten im Bereich der Bauleitplanung.