Embryonenschutz in vitro
Offene Fragen und Regelungsalternativen im deutschen und internationalen Recht
Thomas Haskamp
Was ist ein Mensch? – Dies ist eine der Kernfragen des Embryonenschutzes in vitro, die das Thema zu einem Dauerbrenner in ethischen und rechtlichen Auseinandersetzungen macht. In Deutschland wird eine Pflicht zum Schutz des Embryos durch das Grundgesetz angenommen. Darauf basierend ist das Embryonenschutzgesetz strafrechtlich ausgestaltet. Dies ist in anderen Ländern und durch das Europarecht nicht vorgegeben. Sowohl grundlegend als auch anhand von Beispielen zeigt der Autor auf, dass die strafrechtliche Grundstruktur verfehlt ist.