Entwicklungsverwaltungsrecht
Theorie und Dogmatik des Rechts der Entwicklungszusammenarbeit, untersucht am Beispiel der Weltbank, der EU und der Bundesrepublik Deutschland
Philipp Dann
Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein wesentliches Instrument zum Abbau globaler Ungleichheiten, das seit Jahrzehnten von großen Verwaltungsbehörden betrieben und von Politik- wie Wirtschaftswissenschaften untersucht wird. Allein die Rechtswissenschaft hat diese Thematik bislang weitgehend vernachlässigt. Um diese Lücke zu schließen, konturiert Philipp Dann zunächst das Gebiet eines Entwicklungsverwaltungsrechts, analysiert anschließend seine Genese und formuliert wesentliche Prinzipien. Vor diesem Hintergrund untersucht er sodann vergleichend das einschlägige Recht zentraler Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, nämlich der Weltbank, der EU und Deutschlands. Im Kontext der Diskussion um Global Governance und internationales Verwaltungsrecht werden so die Konturen eines neuen Rechtsgebiets erkennbar und eine Vielzahl neuer Forschungsfragen aufgeworfen.