EO 2021
Die Exekutionsordnung des Fürstentums Liechtenstein samt Rechtssicherungs-Ordnung
Dietmar Morscher
Die vorliegende Neuausgabe der Exekutionsordnung erscheint nach dem Abschluss der umfassenden Exekutionsrechtsreform, die durch die zwei wesentlichen Gesetzesänderungen vom 1. März 2019 (Teil I durch LGBl. 2018 Nr. 472) und vom 1. Januar 2021 (Teil II durch LGBl. 2020 Nr. 510) umgesetzt wurde.
Im ersten Teil wurden der Allgemeine Teil der Exekutionsordnung und die Bestimmungen über die Fahrnisexekution grundlegend überar-beitet. Im Teil II wurden die noch offenen Fragen betreffend das Exequaturverfahren aus Teil I einer abschliessenden Beantwortung zu-geführt, zum anderen die Lohnpfändung und die Zwangsversteigerung sowie Zwangsverwaltung von Liegenschaften novelliert und – soweit möglich und sinnvoll – an die österreichische Rezeptionsvorlage ange-passt. (Quelle: BuA 2020/65). Wir haben entsprechende Hinweise bei übereinstimmenden Artikeln (von identisch bis ähnlich) angebracht, die darüber Auskunft geben, in welchem Ausmass die österreichische Recht-sprechung herangezogen werden kann.
Aufgrund dieser umfassenden Exekutionsreform haben wir die ent-sprechenden Berichte und Anträge bzw. Stellungnahmen in diese Ausga-be aufgenommen und in einem Anhang angefügt.
Zusätzlich umfasst diese Ausgabe auch einige Nebenerlasse zur Exe-kutionsordnung (z.B. die Rechtssicherungs-Ordnung), die wir – nach LR-Nr geordnet – nach dem Haupterlass eingefügt haben. Bei allen Erlassen werden unter jedem Artikel zudem zahlreiche Verweise zu Fassungen, Materialien angeführt. Die Hinweise auf Entscheidungen (v.a. zur Exe-kutionsordnung) werden unterhalb des Artikels mit ihrer Aktenzahl de-tailliert bzw. bei früheren Entscheidungen zusammenfassend angeführt. Die letzten berücksichtigten Entscheidungen sind die Nummern GE 2021, 65 (im Rechtportal) bzw. LES 2020, 254.